Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mitgeteilt, dass am 31. Dezember 2018 34 Niederländer Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhielten. Zehn von ihnen besitzten auch die deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. https://eenvandaag.avrotros.nl/item/34-nederlanders-ontvangen-nog-steeds-hitler-pensioen/).

1) Können Sie die oben genannten Informationen bestätigen?

2) Wenn Sie Dokumente an Ruben Messelink/"EenVandaag" übermittelt haben, bitte ich Sie, mir diese Dokumente im Rahmen meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zuzusenden.

3) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten?

4) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG?

5) Können Sie die Anzahl dieser Empfänger nach Art der Leistungen i.S.v. § 9 BVG aufschlüsseln?

6) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure?

7) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt?

8) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen?

9) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden – automatisch oder nach Anfrage – mit niederländischen Behörden geteilt?

10) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an den LVR gestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59603]
Datum
28. Februar 2019 03:13
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mitgeteilt, dass am 31. Dezember 2018 34 Niederländer Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhielten. Zehn von ihnen besitzten auch die deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. https://eenvandaag.avrotros.nl/item/34-nederlanders-ontvangen-nog-steeds-hitler-pensioen/). 1) Können Sie die oben genannten Informationen bestätigen? 2) Wenn Sie Dokumente an Ruben Messelink/"EenVandaag" übermittelt haben, bitte ich Sie, mir diese Dokumente im Rahmen meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zuzusenden. 3) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten? 4) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG? 5) Können Sie die Anzahl dieser Empfänger nach Art der Leistungen i.S.v. § 9 BVG aufschlüsseln? 6) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? 7) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt? 8) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? 9) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden – automatisch oder nach Anfrage – mit niederländischen Behörden geteilt? 10) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an den LVR gestellt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landschaftsverband Rheinland
Sehr geehrtAntragsteller/in die erbetenen Antworten finden Sie bitte nachfolgend unter den jeweiligen Fragen. --…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59603]
Datum
11. März 2019 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die erbetenen Antworten finden Sie bitte nachfolgend unter den jeweiligen Fragen. --- 1) Können Sie die oben genannten Informationen bestätigen? Ja, allerdings besaßen von den 34 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern 22 die deutsche Staatsangehörigkeit. Siehe die beigefügten Pressemitteilungen in deutscher und englischer Sprache. 2) Wenn Sie Dokumente an Ruben Messelink/"EenVandaag" übermittelt haben, bitte ich Sie, mir diese Dokumente im Rahmen meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zuzusenden. Übermittelt wurden die hier beigefügten Pressemitteilungen. 3) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten? Die Frage kann nicht beantwortet werden. 4) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG? Aktuell sind noch 31 Personen anspruchsberechtigt. 5) Können Sie die Anzahl dieser Empfänger nach Art der Leistungen i.S.v. § 9 BVG aufschlüsseln? Ein Anspruch auf Leistungen gem. § 9, Absatz 1, Nr. 1 BVG besteht in allen Fällen. Die Kriegsbeschädigten erhalten Leistungen gem. § 9, Abs. 1, Nr. 3 BVG. Die Hinterbliebenen erhalten Leistungen gem. § 9, Abs. 1, Nr. 5 BVG. 6) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? Unter den Beziehern sind im Krieg verletzte Zivilisten, ehem. Wehrmachtsangehörige, ehem. Angehörige der SS sowie Witwen von Kriegsbeschädigten. 7) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt? Monatlich werden Geldleistungen in Höhe von insgesamt 11.127,00 Euro erbracht. 8) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Es wird auf die Ausführungen im beigefügten Vermerk des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 27.02.2019 "Hintergrundvermerk" verwiesen. 9) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden - automatisch oder nach Anfrage - mit niederländischen Behörden geteilt? Keine, es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. 10) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an den LVR gestellt? Nein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung und die Übersendung der Dokumente. …
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59603]
Datum
11. März 2019 22:39
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung und die Übersendung der Dokumente. Können Sie mir auch die Pressemitteilung bzw. das Dokument übermitteln, auf dem der NOS-Bericht "Vier Nederlandse oud-SS'ers mogen pensioen houden" vom 6. März 2019 (https://nos.nl/artikel/2274783-vier-nederlandse-oud-ss-ers-mogen-pensioen-houden.html) basiert? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> am 11. März habe ich Ihnen per E-Mail folgende Nachfrage gestellt: "Kön…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59603]
Datum
13. April 2019 01:42
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> am 11. März habe ich Ihnen per E-Mail folgende Nachfrage gestellt: "Können Sie mir auch die Pressemitteilung bzw. das Dokument übermitteln, auf dem der NOS-Bericht "Vier Nederlandse oud-SS'ers mogen pensioen houden" vom 6. März 2019 (https://nos.nl/artikel/2274783-vier-nederlandse-oud-ss-ers-mogen-pensioen-houden.html) basiert?" Bislang habe ich dazu keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landschaftsverband Rheinland
Sehr geehrtAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung, die Antwort ist mir leider "durch…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59603]
Datum
15. April 2019 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung, die Antwort ist mir leider "durch" gegangen. Es gab seinerzeit nur E-Mail Auskünfte, die ich nachfolgend eingefügt habe. Zu Ihrer Information habe ich auch noch die Auswertung zum Stichtag 2. April beigefügt. Hier die weitergegeben Informationen: • am 20.02. (also noch ganz am Anfang die Antwort): Hallo Frau.., Menschen, die durch unmittelbare Kriegseinwirkung (WK II) einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können einen Anspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Dies umfasst neben im Kampf verwundete Soldaten u.a. auch unmittelbare Schädigungen bei Bombenangriffen oder während der Flucht. Anspruchsberechtigt sind sowohl Deutsche als auch Personen, die für das damalige Deutsche Reich militärischen Dienst geleistet haben (§1 BVG). Sofern ein Antragsteller gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, sind Leistungen zu versagen oder zu entziehen (§1a BVG). Leistungen nach dem BVG werden nur aufgrund einer gesundheitlichen Schädigung, z. B. dem Verlust eines Beins, erbracht. Es wird keine Rente dafür gezahlt, dass jemand Soldat war. In den Niederlanden haben zum 31.12.2018 20 Versorgungsempfänger*innen und 14 Witwen/Witwer/Ehefrauen, also insgesamt 34 Personen, Leistungen aus dem BVG erhalten. 10 davon mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Ob die restlichen 24 Personen alles Niederländer*innen sind oder bei den 10 Personen auch zwei Staatsangehörigkeiten bestehen, ist uns leider nicht bekannt. Freundliche Grüße

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59603]
Datum
15. April 2019 13:46
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>