Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden

Nach Angaben Ihres Ministeriums gibt es in Belgien derzeit 18 Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Keiner von ihnen sei Angehöriger der Waffen-SS gewesen (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/kollaboration-im-zweiten-weltkrieg-belgisches-parlament.1939.de.html?drn:news_id=979705)

1) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten?

2) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG?

3) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure?

4) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt?

5) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen?

6) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden – möglicherweise im Rahmen des Informationsaustausches gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 oder gemäß Richtlinie 2011/16/EU – mit niederländischen Behörden geteilt?

7) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an die im Einzelfall des jeweiliges Empfängers zuständige deutsche Behörde gestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Angaben Ihr…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59602]
Datum
28. Februar 2019 02:41
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Angaben Ihres Ministeriums gibt es in Belgien derzeit 18 Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Keiner von ihnen sei Angehöriger der Waffen-SS gewesen (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/kollaboration-im-zweiten-weltkrieg-belgisches-parlament.1939.de.html?drn:news_id=979705) 1) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten? 2) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG? 3) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? 4) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt? 5) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? 6) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden – möglicherweise im Rahmen des Informationsaustausches gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 oder gemäß Richtlinie 2011/16/EU – mit niederländischen Behörden geteilt? 7) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an die im Einzelfall des jeweiliges Empfängers zuständige deutsche Behörde gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59602]
Datum
28. Februar 2019 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den N…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59602]
Datum
7. April 2019 15:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden“ vom 28.02.2019 (#59602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Nie…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59602]
Datum
11. Mai 2019 02:24
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden“ vom 28.02.2019 (#59602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59602 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 17. Mai 2019 14:48 An: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden
Datum
17. Mai 2019 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 17. Mai 2019 14:48 An: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Mai 2019. Zu Ihrer Frage kann ich mitteilen, dass im Mai 2019 noch 27 Personen in den Niederlanden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Antrag stammt vom 28. Februar. Diese können Sie auch hier einsehen: https://fr…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden [#59602]
Datum
17. Mai 2019 14:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Antrag stammt vom 28. Februar. Diese können Sie auch hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/empfanger<< Adresse entfernt >>von<< Adresse entfernt >>leistungen<< Adresse entfernt >>nach<< Adresse entfernt >>dem<< Adresse entfernt >>bvg<< Adresse entfernt >>in<< Adresse entfernt >>den<< Adresse entfernt >>niederlanden/ Ich bitte um eine vollständige Bearbeitung meines IFG<< Adresse entfernt >>Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59602 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage zu Empfängern von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden Sehr geehrteAntragsteller/in leider is…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage zu Empfängern von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden
Datum
17. Mai 2019 15:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist mir wegen eines Büroversehens erst jetzt eine Antwort auf Ihre Anfrage möglich. 1) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten? Diese Frage kann nicht beantwortet werden. 2) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG? Im Mai 2019 erhalten noch 27 Personen in den Niederlanden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. 3) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen<< Adresse entfernt >>SS oder ehemalige Nazi<< Adresse entfernt >>Kollaborateure? Dazu liegen hier keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Mitteilung des Landschaftsverbands Rheinland vom März 2019 sind unter den Beziehern im Krieg verletzte Zivilisten, ehem. Wehrmachtsangehörige, ehem. Angehörige der SS sowie Witwen von Kriegsbeschädigten. 4) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt? Dazu liegen hier keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Mitteilung des Landschaftsverbands Rheinland wurden im März Geldleistungen in Höhe von insgesamt 11.127,00 Euro erbracht 5) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Dazu liegen hier keine Erkenntnisse vor. 6) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden << Adresse entfernt >> möglicherweise im Rahmen des Informationsaustausches gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 oder gemäß Richtlinie 2011/16/EU << Adresse entfernt >> mit niederländischen Behörden geteilt? Keine. 7) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an die im Einzelfall des jeweiliges Empfängers zuständige deutsche Behörde gestellt? Dazu liegen hier keine Erkenntnisse vor. Diese Anfrage müsste an die jeweils zuständige Behörde gerichtet werden. Mit freundlichem Gruß