Empfänger von Leistungen nach dem BVG in den Niederlanden
Nach Angaben Ihres Ministeriums gibt es in Belgien derzeit 18 Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Keiner von ihnen sei Angehöriger der Waffen-SS gewesen (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/kollaboration-im-zweiten-weltkrieg-belgisches-parlament.1939.de.html?drn:news_id=979705)
1) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden hatten nach dem Zweiten Weltkrieg Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem BVG? Wie viele davon haben tatsächlich eine solche Leistung erhalten?
2) Wie viele Niederländer und/oder Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden erhalten derzeit Leistungen nach dem BVG?
3) Sind unter den niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure?
4) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG an die niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfänger gezahlt?
5) Seit dem 13. November 1997 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen von niederländischen bzw. in den Niederlanden wohnhaften Empfängern seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen?
6) Welche Informationen über niederländische bzw. in den Niederlanden wohnhafte Empfänger von Leistungen nach dem BVG wurden bzw. werden – möglicherweise im Rahmen des Informationsaustausches gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 oder gemäß Richtlinie 2011/16/EU – mit niederländischen Behörden geteilt?
7) Haben niederländische Behörden in Einzelfällen einen Antrag auf Informationsaustausch an die im Einzelfall des jeweiliges Empfängers zuständige deutsche Behörde gestellt?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Februar 2019
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4. Mai 2019
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