Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII)

Die Empfehlung bzw. der Antrag 5/2021 wurde nicht unter https://cuii.info/empfehlungen/ von der CUII selbst veröffentlicht.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten in der Empfehlung erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Empfehlung 5/20…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII [#236109]
Datum
22. Dezember 2021 20:58
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) Die Empfehlung bzw. der Antrag 5/2021 wurde nicht unter https://cuii.info/empfehlungen/ von der CUII selbst veröffentlicht. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten in der Empfehlung erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236109/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII [#236109]
Datum
23. Dezember 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid auf Ihren Antrag vom 22.12.2021. Wir kommen unaufgefordert …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII [#236109]
Datum
28. Dezember 2021 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid auf Ihren Antrag vom 22.12.2021. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu, sobald die Bundesnetzagentur eine abschließende Entscheidung zur Empfehlung 5/2021 getroffen hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hat die Bundesnetzagentur inzwischen eine abschließende Entscheidung zur Empfehlung…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII [#236109]
Datum
1. Juli 2022 03:19
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hat die Bundesnetzagentur inzwischen eine abschließende Entscheidung zur Empfehlung 5/2021 getroffen? Falls nein, bitte teilen Sie mir mit, wann mit dieser Entscheidung zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juli 2022 03:19
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Juli 2022. Zu der Empfehlung 5/20…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII [#236109]
Datum
4. Juli 2022 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Juli 2022. Zu der Empfehlung 5/2021 des Prüfausschusses der CUII ist noch keine abschließende Stellungnahme der Bundesnetzagentur ergangen. Zur Empfehlung der CUII müssen weiterhin Unterlagen nachgereicht werden. Unter anderem steht noch eine Entscheidung des BGH im Zivilverfahren aus, dass Auswirkungen auf die oben genannte Empfehlung hat. Das OLG München hat im Rahmen von § 7 Abs. 4 TMG die vorherige gerichtliche Inanspruchnahme eines in der Europäischen Union ansässigen Host-Providers mit dem Ziel, Auskünfte über die Identität der Dienstebetreiber „LibGen“ und „Sci-Hub“ zu erhalten, für grundsätzlich zumutbar und geboten gehalten (https://www.gesetze-bayern.de/Content...). Das Verfahren ist derzeit bei dem Bundesgerichtshof anhängig. Die mündliche Verhandlung hat am 23.06.2022 stattgefunden. Der Verkündungstermin ist für den 13.10.2022 angesetzt (https://www.bundesgerichtshof.de/Shar...). Sobald eine abschließende Entscheidung zur Empfehlung 5/2021 getroffen wurde, wird diese auf der Website der CUII veröffentlicht: https://cuii.info/empfehlungen/ Mit freundlichen Grüßen