Empfehlungen an die BKM im Hinblick auf Maßnahmen zur kulturellen Integration von geflüchteten Menschen

Empfehlungen an die BKM im Hinblick auf Maßnahmen zur kulturellen Integration von geflüchteten Menschen (vgl. https://kleineanfragen.de/bundestag/19/2448-von-den-obersten-bundesbehoerden-und-denen-nachgeordneten-behoerden-in-auftrag-gegebenen-studien-und-gutachten)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Judith Doleschal
Judith Doleschal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Empfehlunge…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Judith Doleschal
Betreff
Empfehlungen an die BKM im Hinblick auf Maßnahmen zur kulturellen Integration von geflüchteten Menschen [#167261]
Datum
25. September 2019 13:21
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Empfehlungen an die BKM im Hinblick auf Maßnahmen zur kulturellen Integration von geflüchteten Menschen (vgl. https://kleineanfragen.de/bundestag/19/2448-von-den-obersten-bundesbehoerden-und-denen-nachgeordneten-behoerden-in-auftrag-gegebenen-studien-und-gutachten)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Judith Doleschal <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Judith Doleschal
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11 - 13002/19#21 Sehr geehrte Fr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
30. September 2019 15:49
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/19#21 Sehr geehrte Frau Doleschal, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.9.2010, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung der „Empfehlungen an die BKM im Hinblick auf Maßnahmen zur kulturellen Integration von geflüchteten Menschen“ bitten. Ihr Antrag ist am 25.9.2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#21 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11 – 13002/19#21 Sehr geehrte…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
1. Oktober 2019 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
K 11 – 13002/19#21 Sehr geehrte Frau Doleschal, ich komme an dieser Stelle auf Ihr Informationsersuchen vom 25.9.2019 zurück und weise Sie gemäß § 25 Abs. 1 VwVfG auf folgenden Umstand hin: Ich beabsichtige, Ihren Antrag gemäß § 9 Abs. 3 IFG abzulehnen. Demnach kann ein IFG-Antrag abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Dies ist hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen der Fall. Die von Ihnen begehrten Empfehlungen können auf der Homepage des seinerzeit beauftragten Instituts eingesehen werden (http://educult.at/newsletters/bericht-empfehlungen-an-die-bkm-im-hinblick-auf-massnahmen-zur-kulturellen-integration-von-gefluechteten-menschen-2/). Da Sie durch eine ablehnende Entscheidung beschwert wären und Ihnen die Möglichkeit offen stünde, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, ergeht eine ablehnende Entscheidung grundsätzlich förmlich durch Bescheid. Für die Zusendung dieses Bescheides benötige ich Ihre Anschrift. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihrem Informationsinteresse bereits durch die Veröffentlichungen im Internet entsprochen werden kann und daher kein weiteres Interesse an Ihrem IFG-Antrag besteht. Vor diesem Hintergrund rege ich an, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme und bitte um Rückmeldung bis zum 14.10.2019. Mit freundlichen Grüßen