Empfehlungen an westliche Unternehmen welche von drohender Enteignung durch russische Regierung betroffen sind

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die drohende Enteignung westlicher Firmen durch die russische Regierung, möchte ich fragen, was sie den betroffenen Unternehmen raten um den Schaden möglichst gering zu halten.

Die Enteignung betrifft nicht nur materielle Dinge wie zum Beispiel Lagerbestände, Produktionsanlagen und Grundstücke. Es sind auch immaterielle Güter wie zum Beispiel Patente und Softwarecode betroffen.

Wichtige beispielhafte unternehmensseitige Gegenmaßnahmen wären:

- Sichern jeglicher Dateien und Software auf den in Russland befindlichen Unternehmensserver auf europäischen unternehmenseigenen Server sowie anschließende Löschung über einen Remoteausführung.
- Sichern der Firmware bzw. Steuerungssoftware von Produktionsanlagen auf europäischen unternehmenseigenen Server und anschließende Manipulation oder Löschung der Firmware bzw. Steuerungssoftware auf den Produktionsanlagen um einen Produktionsanlauf der enteigneten Fabriken zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.
- Abbau von Produktionsanlagen und Rückholung in die Firmenstandorte innerhalb der europäischen Union.
- Rückholung der Lagerbestände in die Firmenstandorte innerhalb der europäischen Union.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die drohende Enteignung westlicher F…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlungen an westliche Unternehmen welche von drohender Enteignung durch russische Regierung betroffen sind [#243713]
Datum
18. März 2022 08:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die drohende Enteignung westlicher Firmen durch die russische Regierung, möchte ich fragen, was sie den betroffenen Unternehmen raten um den Schaden möglichst gering zu halten. Die Enteignung betrifft nicht nur materielle Dinge wie zum Beispiel Lagerbestände, Produktionsanlagen und Grundstücke. Es sind auch immaterielle Güter wie zum Beispiel Patente und Softwarecode betroffen. Wichtige beispielhafte unternehmensseitige Gegenmaßnahmen wären: - Sichern jeglicher Dateien und Software auf den in Russland befindlichen Unternehmensserver auf europäischen unternehmenseigenen Server sowie anschließende Löschung über einen Remoteausführung. - Sichern der Firmware bzw. Steuerungssoftware von Produktionsanlagen auf europäischen unternehmenseigenen Server und anschließende Manipulation oder Löschung der Firmware bzw. Steuerungssoftware auf den Produktionsanlagen um einen Produktionsanlauf der enteigneten Fabriken zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. - Abbau von Produktionsanlagen und Rückholung in die Firmenstandorte innerhalb der europäischen Union. - Rückholung der Lagerbestände in die Firmenstandorte innerhalb der europäischen Union. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243713/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 18. März 2022 im Bundesministerium …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Empfehlungen an westliche Unternehmen welche von drohender Enteignung durch russische Regierung betroffen sind [#243713]
Datum
18. März 2022 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 18. März 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie formulieren Ihr Schreiben als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hierunter ist gem. § 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zu verstehen. Ihre Frage ist jedoch nicht auf die Übermittlung bestimmter Aufzeichnungen gerichtet, sondern offen auf eine Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt. Ihr Schreiben kann dementsprechend nur als Bürgeranfrage behandelt werden. Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass es Beschäftigten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich nicht gestattet ist, Unternehmen oder sonstige Wirtschaftsteilnehmer rechtlich konkret zu beraten. Eine verbindliche Auslegung der Gesetze obliegt aufgrund der staatlichen Gewaltenteilung nicht dem Ministerium, sondern allein den Gerichten. Die nachfolgenden Erläuterungen sind deshalb nur allgemeiner Natur und ersetzen nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall. Als Service für die interessierte Öffentlichkeit haben wir mit angehängtem Informationsblatt relevante Informationen bereit gestellt. Zu Fragen möglicher Enteignungen wird Ihnen am ehesten die AHK Russland / Delegation der deutschen Wirtschaft weitere Auskunft erteilen können, die sie hier erreichen https://russland.ahk.de/ Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information behilflich zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen