Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Drucksache 16/2968, "Gefährdung durch ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen in Baden-Württemberg", erwähnt der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration eine Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg.
1. Wie ist der Wortlaut der erwähnten Handreichung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg?
2. Wer ist der Autor der Handreichung, aufgrund welcher Quellen wurden die Informationen zusammengestellt und durch welche Organisationen wurden welche Tests durchgeführt, deren Erkenntnisse zu Informationen und Empfehlungen in der Handreichung beigetragen haben?
3. Welche anderen Informationen und Empfehlungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs wurden den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg inzwischen durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration übergeben und wie ist deren Wortlaut?
4. Welche Ausbildungen, Trainings und Übungen zum Thema Ferngesteuerte Fluggeräte/Drohnen bzw. Kleinst-UAVs haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg im Rahmen ihres Dienstes seit 2015 erhalten bzw. absolviert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Juni 2019
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3. Juli 2019
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- Betreff
- Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
- Datum
- 3. Juni 2019 16:31
- An
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
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- AW: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
- Datum
- 4. Juni 2019 16:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
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- WG: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
- Datum
- 24. Juni 2019 12:56
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: WG: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
- Datum
- 10. Juli 2019 00:56
- An
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Betreff
- WG: WG: Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg [#148288]
- Datum
- 12. Juli 2019 09:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg“ [#148288] [#148288]
- Datum
- 14. Juli 2019 15:34
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen für den Umgang mit ferngesteuerten Fluggeräten/Drohnen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg“ [#148288] [#148288]
- Datum
- 14. Juli 2019 15:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019
- Datum
- 20. August 2019 10:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 [#148288]
- Datum
- 11. September 2019 11:30
- An
- Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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