Empfehlungen zur Bearbeitung von IFG-Anträgen

Sämtliche Empfehlungen zur Bearbeitung von IFG-Anträgen. Insbesondere bin ich interessiert zum Umgang mit den Themen Identitätsnachweis, Nutzung von FragDenStaat.de sowie die Erforderlichkeit einer Postadresse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Empfeh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlungen zur Bearbeitung von IFG-Anträgen [#51935]
Datum
27. Januar 2019 15:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Empfehlungen zur Bearbeitung von IFG-Anträgen. Insbesondere bin ich interessiert zum Umgang mit den Themen Identitätsnachweis, Nutzung von FragDenStaat.de sowie die Erforderlichkeit einer Postadresse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 28. Januar 2019 # 15-780/010 II#0145 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 28. Januar 2019 # 15-780/010 II#0145
Datum
11. Februar 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
804,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, weise ich auf den unten stehenden Link zu der Datenschutzerklärung des BfDI hin. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ: 15-780/010 II#0145 Sehr geehrtAntragste…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag vom 28.01.2019, "Empfehlungen zur Bearbeitung von IFG-Anträgen" [#51935]
Datum
18. Februar 2019 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ: 15-780/010 II#0145 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem oben genannten Antrag wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Antrag konkretisieren würden: Wünschen Sie die Empfehlungen, welche der BfDI anderen Behörden des Bundes gibt und/oder die Empfehlungen, die BfDI-intern gelten? Bereits jetzt kann ich Ihnen mitteilen, dass sich Empfehlungen des BfDI auch in den Tätigkeitsberichten des BfDI zur Informationsfreiheit wiederfinden. Die Tätigkeitsberichte sind auf der Website des BfDI eingestellt, https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte-node.html Im 6. Tätigkeitsbericht könnte insbesondere der Beitrag 2.1.10 (Identität des Antragstellers; Ausführungen zur Rechtslage im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes am Ende des Beitrags) für Sie von Interesse sein, im 5. Tätigkeitsbericht der Beitrag 2.2.2 (Antrag unter Pseudonym), im 4. Tätigkeitsbericht der Beitrag 2.1.5 (Gründung von fragdenstaat.de) und 5.3.4 (keine Pflicht zur Übersendung einer Ausweiskopie bei Anträgen nach dem IFG). " Eine Recherche nach allen Empfehlungen zu Einzelfällen und Grundsatzfragen wäre voraussichtlich mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden und daher gebührenpflichtig. Der Konkretisierung Ihres Antrages sehe ich entgegen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Aus Kostengründen möchte ich den Antrag nun abschließ…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28.01.2019, "Empfehlungen zur Bearbeitung von IFG-Anträgen" [#51935]
Datum
18. Februar 2019 14:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Aus Kostengründen möchte ich den Antrag nun abschließen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in