Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen
1. Die den Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Empfehlungen_Videokonferenzsysteme-V1_1.pdf) sowie der zugehörigen Checkliste (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Checkliste_Videokonferenzen-V1_3.pdf) zugrundeliegende Analyse von Dienstleistungen der Unternehmensgruppe von Microsoft Corporation (z. B. Microsoft Teams) einschließlich seiner Tochter Skype Communications S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (mit dem gleichnamigen Produkt) sowie dem Produkt der Zoom Video Communications, Inc.
2. Soweit vorhanden, weitere Analysen zu Videokonferenzlösungen
3. Soweit vorhanden, Dienstanweisungen und Richtlinien zur namentlichen Nennung von Produkten im Rahmen behördlicher Kommunikation
Die Anfrage erstreckt sich ausdrücklich auch auf Dokumente der DSK sowie anderer Aufsichtsbehörden, wenn diese der Berliner Datenschutzaufsicht vorliegen.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Mai 2020
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30. Juni 2020
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