Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen

1. Die den Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Empfehlungen_Videokonferenzsysteme-V1_1.pdf) sowie der zugehörigen Checkliste (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Checkliste_Videokonferenzen-V1_3.pdf) zugrundeliegende Analyse von Dienstleistungen der Unternehmensgruppe von Microsoft Corporation (z. B. Microsoft Teams) einschließlich seiner Tochter Skype Communications S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (mit dem gleichnamigen Produkt) sowie dem Produkt der Zoom Video Communications, Inc.
2. Soweit vorhanden, weitere Analysen zu Videokonferenzlösungen
3. Soweit vorhanden, Dienstanweisungen und Richtlinien zur namentlichen Nennung von Produkten im Rahmen behördlicher Kommunikation

Die Anfrage erstreckt sich ausdrücklich auch auf Dokumente der DSK sowie anderer Aufsichtsbehörden, wenn diese der Berliner Datenschutzaufsicht vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen [#187404]
Datum
26. Mai 2020 10:49
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die den Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Empfehlungen_Videokonferenzsysteme-V1_1.pdf) sowie der zugehörigen Checkliste (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Checkliste_Videokonferenzen-V1_3.pdf) zugrundeliegende Analyse von Dienstleistungen der Unternehmensgruppe von Microsoft Corporation (z. B. Microsoft Teams) einschließlich seiner Tochter Skype Communications S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (mit dem gleichnamigen Produkt) sowie dem Produkt der Zoom Video Communications, Inc. 2. Soweit vorhanden, weitere Analysen zu Videokonferenzlösungen 3. Soweit vorhanden, Dienstanweisungen und Richtlinien zur namentlichen Nennung von Produkten im Rahmen behördlicher Kommunikation Die Anfrage erstreckt sich ausdrücklich auch auf Dokumente der DSK sowie anderer Aufsichtsbehörden, wenn diese der Berliner Datenschutzaufsicht vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187404 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 26. Mai 2020 (unser Az. 1391.122) Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o. g. Antrag übersend…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 26. Mai 2020 (unser Az. 1391.122)
Datum
26. Juni 2020 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
geschwärzt
876,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o. g. Antrag übersende ich Ihnen zu Ziff. 1 Ihres Antrages unser Schreiben an Microsoft vom 27. Mai 2020, dem Sie unsere Analyse zu Microsoft Teams und Skype entnehmen können. Zur Erläuterung der Chronologie sei darauf hingewiesen, dass diese Analyse bereits erarbeitet wurde, bevor unsere Behörde die von Ihnen genannten Empfehlungen mit Checkliste in den (neuen) Versionen vom 22. Mai 2020 veröffentlicht hat. Entsprechend unserer Verwaltungsstruktur trägt das Schreiben allerdings das Datum der Schlusszeichnung durch die Behördenleiterin (27. Mai 2020). Ebenfalls zu Ziff. 1 Ihres Antrages beigefügt ist unsere Analyse zu Zoom. Zu Ziff. 2 Ihres Antrages kann ich Ihnen mitteilen, dass weitere Analysen in Vorbereitung, aber noch nicht abgeschlossen sind. Wir stellen Ihnen anheim, sich Anfang August 2020 bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen. Zu Ziff. 3 Ihres Antrages haben wir keine Informationen. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen