Empfehlungen zur Nutzung von Zoom

Anfrage an: Universität Bremen

- die Empfehlungen externer Gutachter und des BSI zur Nutzung von Zoom, vgl. https://www.uni-bremen.de/coronavirus/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Em…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlungen zur Nutzung von Zoom [#184456]
Datum
12. April 2020 19:31
An
Universität Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Empfehlungen externer Gutachter und des BSI zur Nutzung von Zoom, vgl. https://www.uni-bremen.de/coronavirus/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184456
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages. Ihr Antrag befindet s…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Empfehlungen zur Nutzung von Zoom [#184456]
Datum
16. April 2020 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages. Ihr Antrag befindet sich in Bearbeitung. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit (§ 7 Absatz 1 BremIFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie meine Anschrift brauchen, um meine Anfrage b…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfehlungen zur Nutzung von Zoom [#184456]
Datum
16. April 2020 21:38
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie meine Anschrift brauchen, um meine Anfrage bearbeiten. Gemäß § 7 Abs. 1 BremIFG kann die Behörde verlangen, dass der Antragsteller seine Identität nachweist. Durch die Verwendung des Wortes "kann" wird bereits klar, dass ein Identitätsnachweis für einen Antrag nach dem BremIFG nicht generell erforderlich ist. Da ich in meinem Fall keine Gründe für das Verlangen eines Identitätsnachweises sehe, bitte ich Sie, meinen Antrag ohne Identitätsnachweis zu beantworten. Gemäß § 7 Abs. 4 BremIFG bitte ich um eine Auskunft in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184456
Universität Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist vollkommen richtig, dass es sich bei der Frage nach dem Identitätsnachweis um…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Empfehlungen zur Nutzung von Zoom [#184456]
Datum
17. April 2020 12:24
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in es ist vollkommen richtig, dass es sich bei der Frage nach dem Identitätsnachweis um eine Kann-Vorschrift handelt. Wir als Universität haben uns generell dazu entschieden, die Identität von Antragstellern zu klären, legen die Kann-Vorschrift also in diesem Sinne bei allen Anfragen gleichmäßig und einheitlich aus. So auch bei Ihrer Anfrage. Ursächlich für diese Verfahrensweise sind unsere ersten Erfahrungen mit Anfragen mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz: anfänglich hielten wir es für nicht notwendig, entsprechende Identitätsnachweise zu erbitten. Dies wurde in der Anonymität des Netzes bedauerlicherweise missbraucht, so dass wir uns gezwungen sahen, unsere Verfahrensweise umzustellen. Die Universität Bremen bedauert es sehr, dass die sehr sinnvollen Instrumente, die das Informationsfreiheitsgesetz der interessierten Bürgerin bzw. dem interessierten Bürger bereitstellt, missbraucht wurden und dadurch eine veränderte Verfahrensregelung nunmehr alle Nachfragenden trifft. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis und würde mich freuen, wenn Sie mich nunmehr unterstützen können, damit ich Ihr Anliegen weiter bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen zur Nutzung von Zoom“ [#184456] [#184456]
Datum
17. April 2020 14:54
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184456 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Universität Bremen fragt bei jedem eingehenden IFG-Antrag um einen Identitätsnachweis. Ich halte diese Vorgehensweise für unzulässig. Außerdem liegen die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vor: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das BremIFG die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Ich bitte um Vermittlung, sodass mein Antrag ohne Übersendung eines Identitätsnachweises bearbeitet werden kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184456.pdf Anfragenr: 184456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184456
Universität Bremen
Ihre Anfrage nach BremIFG Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung zur Nutzung von Zoom für die Universit…
Von
Universität Bremen
Betreff
Ihre Anfrage nach BremIFG
Datum
8. Mai 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung zur Nutzung von Zoom für die Universität Bremen erfolgte nach kurzfristigen Abstimmungen und Informationsaustauschen unter Experten. Die insgesamt erarbeiteten Verfahrensvorgaben und -hinweise finden Sie ausführlich auf der Homepage der Universität: · https://www.medienstelle.uni-bremen.de/videokonferenz/index.php (Aktuelle Informationen zu Videokonferenzen – darunter Zoom) · https://www.medienstelle.unibremen.de/videokonferenz/Zoom_Sicherheitsrelevan te_Einstellungen.pdf (Sicherheitsrelevante Einstellungen für Zoom) · https://www.medienstelle.uni-bremen.de/videokonferenz/Zoom-Datenschutz_Art13 .pdf (Datenschutz-Informationen zu Zoom) * https://www.medienstelle.uni-bremen.de/videokonferenz/200429_VC-Policy-Unive rsitaet_Bremen.pdf (VC Policy (Policy der Universität Bremen für die Nutzung von Videokonferenzsystemen – u. a. für welche Zwecke Zoom genutzt werden darf)) - eine redaktionelle Überarbeitung der Policy ist erfolgt und wird kurzfristig dort eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben in Ihrer Antwort: "die En…
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456]
Datum
9. Mai 2020 02:06
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben in Ihrer Antwort: "die Entscheidung zur Nutzung von Zoom für die Universität Bremen erfolgte nach kurzfristigen Abstimmungen und Informationsaustauschen unter Experten." Außerdem schreibt die Universtität Bremen auf der von mir im Antrag verlinkten Webseite: "Wir basieren diese Entscheidung auf Empfehlungen externer Gutachter und auch des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Aus deren Sicht gibt es bei der Nutzung des zoom Video-Kommunikations-Services keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken." In meinem Antrag bitte ich um Übersendung der Empfehlungen externer Gutachter / Experten und auch der Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese geforderten Gutachten befinden sich leider nicht auf den von Ihnen verlinkten Webseiten. Ich bitte Sie deshalb nochmals um Übersendung dieser Empfehlungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184456
Universität Bremen
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456] Sehr geehrteAntragsteller/in der von mir angeführte Informationsaustausc…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456]
Datum
11. Mai 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der von mir angeführte Informationsaustausch unter Experten fand von Seiten der Universität mündlich und telefonisch statt. Hier liegen dazu keine verschriftlichten Unterlage, die wir Ihnen zusenden könnten, vor. Auf der Homepage des BSI können Sie diverse Informationen zu Videokonferenzen finden, u.a. auch ein "Kompendium Videokonferenzsysteme" (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Sicherheit/Themen/Kompendium-Videokonferenzsysteme.html). Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes Bremen ist das Ressort des Senators für Finanzen federführend. Sie haben regelmäßigen Austausch mit dem Team "Sicherheitsberatung für Länder und Kommunen des BSI". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben in Ihrer Antwort vom 11. Mai, …
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456]
Datum
12. Mai 2020 16:17
An
Universität Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schreiben in Ihrer Antwort vom 11. Mai, dass Ihnen zum Informationsaustausch unter Experten keine verschriftlichten Unterlage vorliegt. Amtliche Information im Sinne des BremIFG ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die Aufzeichnung muss also nicht verschriftlicht sein. Weiterhin schreiben Sie, dass für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes Bremen das Ressort des Senators für Finanzen federführend ist. Der Senator habe regelmäßigen Austausch mit dem Team "Sicherheitsberatung für Länder und Kommunen des BSI". Da Sie als Universität die Entscheidung über die Verwendung von Zoom getroffen habe, nehme ich an, dass Ihnen dieser Austausch bzw. die Ergebnisse dieses Austausches vorliegen. Wenn Ihnen solche Informationen vorliegen, fallen auch diese unter das BremIFG. Ich bitte deshalb nochmals um Übersendung. Ansonsten bitte ich Sie um eine Bestätigung, dass Ihnen überhaupt keine amtlichen Informationen vorliegen, die eine Nutzung von Zoom empfehlen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184456

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Bremen
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456] Sehr geehrteAntragsteller/in es sind keine weiteren Unterlagen vorhanden,…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach BremIFG [#184456]
Datum
20. Mai 2020 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es sind keine weiteren Unterlagen vorhanden, außer denen, die bereits auf unserer Homepage veröffentlicht wurden. Dazu gehören u. a. die Nutzungshinweise zu Zoom und die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO. Weitere Informationen stammen von den Homepages und Hinweisen des BSI und sowie der Homepage z. B. der RWTH Aachen und dem Austausch mit anderen Hochschulen. Mit freundlichen Grüßen