"empfiehlt die Uni-Klinik Heidelberg den Ärzten, sich mit Morphium (Morphin) und starken Betäubungsmitteln zu bevorraten"

ich habe in der Presse gelesen "Alle reden von den Impfungen gegen Covid-19. Doch angesichts der steigenden Zahl von Corona-Toten empfiehlt die Uni-Klinik Heidelberg den Ärzten, sich mit Morphium (Morphin) und starken Betäubungsmitteln zu bevorraten"
hierzu würde mich interessieren, ob Coronapatienten in der Sterbephase unter starken schmerzen leiden da ich derartiges noch nie gehört oder gelesen habe.

Gruß

W. << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2021
  • Frist
    6. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe in der P…
An Universität Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"empfiehlt die Uni-Klinik Heidelberg den Ärzten, sich mit Morphium (Morphin) und starken Betäubungsmitteln zu bevorraten" [#210499]
Datum
4. Februar 2021 19:20
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe in der Presse gelesen "Alle reden von den Impfungen gegen Covid-19. Doch angesichts der steigenden Zahl von Corona-Toten empfiehlt die Uni-Klinik Heidelberg den Ärzten, sich mit Morphium (Morphin) und starken Betäubungsmitteln zu bevorraten" hierzu würde mich interessieren, ob Coronapatienten in der Sterbephase unter starken schmerzen leiden da ich derartiges noch nie gehört oder gelesen habe. Gruß W. Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210499/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Heidelberg
Bitte wenden Sie sich direkt bei der Klinikum. Wir sind Universität Verwaltung, mit Klinikum haben wir nichts zu t…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: "empfiehlt die Uni-Klinik Heidelberg den Ärzten, sich mit Morphium (Morphin) und starken Betäubungsmitteln zu bevorraten" [#210499]
Datum
5. Februar 2021 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte wenden Sie sich direkt bei der Klinikum. Wir sind Universität Verwaltung, mit Klinikum haben wir nichts zu tun. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Heidelberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Da es sich um eine medizinische Frage handelt, können…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: "empfiehlt die Uni-Klinik Heidelberg den Ärzten, sich mit Morphium (Morphin) und starken Betäubungsmitteln zu bevorraten" [#210499]
Datum
5. Februar 2021 11:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Da es sich um eine medizinische Frage handelt, können wir diese aus der Zentralen Universitätsverwaltung heraus leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich unmittelbar an das Universitätsklinikum Heidelberg. Mit freundlichen Grüßen