(Endgültig) (Nicht) Bestandene Lehramtsprüfungen während der Corona-Pandemie-Zeit (2. Staatsexamen NRW)

Auszüge aus den offiziellen, jährlich an das Schulministerium NRW übermittelten, amtlichen Statistiken der letzten vier Jahre (2018-2022) zu den Durchfallquoten bei (Zweiten) Staatsprüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Endgültig) (Nicht) Bestandene Lehramtsprüfungen während der Corona-Pandemie-Zeit (2. Staatsexamen NRW) [#245546]
Datum
5. April 2022 10:44
An
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auszüge aus den offiziellen, jährlich an das Schulministerium NRW übermittelten, amtlichen Statistiken der letzten vier Jahre (2018-2022) zu den Durchfallquoten bei (Zweiten) Staatsprüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245546/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem A…
Von
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
2. Mai 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag entsprechend, übersende ich Ihnen die erbetenen Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bitte beachten Sie dazu den beigefügten Anhang. Mit freundlichen Grüßen