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Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Kopie des Schreibens (lt. SPIEGEL 43/2008 vom 8. Juni 1995) der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel an das Landesumweltministerium Sachsen-Anhalt, in dem Fr. Merkel feststellt, dass "es kein Sicherheitsdefizit beim Eram gibt und auch keinerlei Anlass besteht, die Einlagerung radioaktiver Abfälle in das Endlager Morsleben zu unterbrechen" und sich weitere Einmischung von Landesseite verbittet.
siehe dazu auch: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-61366517.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2013
  • Frist
    26. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopie des Schrei…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)
Datum
25. Januar 2013 02:02
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopie des Schreibens (lt. SPIEGEL 43/2008 vom 8. Juni 1995) der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel an das Landesumweltministerium Sachsen-Anhalt, in dem Fr. Merkel feststellt, dass "es kein Sicherheitsdefizit beim Eram gibt und auch keinerlei Anlass besteht, die Einlagerung radioaktiver Abfälle in das Endlager Morsleben zu unterbrechen" und sich weitere Einmischung von Landesseite verbittet. siehe dazu auch: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-61366517.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Endlager Morsleben, UIG-Antrag von Herrn Anonymer Nutzer vom 25.01.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Endlager Morsleben, UIG-Antrag von Herrn Anonymer Nutzer vom 25.01.2013
Datum
14. Februar 2013 09:10
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht übersende ich per E-Mail anliegend mein Antwortschreiben und das von Ihnen erbetene Dokument. Mit freundlichen Grüßen
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