Endlager Morsleben: Rücknahme des Planfeststellungsantrags zur Schließung
In einem Papier zur Vorbereitung der UMK am 05.05.2017, erstellt von Referat 37 mit Datum 26.04.2017, wurde an dem Punkt
"2) Rücknahme des Antrags zur Stilllegung
Aus hiesiger Sicht sind weiterhin keine stichhaltigen Gründe aus Landessicht bekannt, welche eine Rücknahme des Stilllegungsantrags durch das BMB befürworten würden:.."
vom zuständigen Staatssekretär notiert "ist entschieden".
Es stellen sich folgende Fragen:
Was ist entschieden?
Wer hat entschieden?
Wann wurde entschieden?
Bitte übermitteln Sie mir die schriftliche Fixierung dieser Entscheidung. Ich weise darauf hin, dass die Sache(?) laut der Notiz entschieden ist und somit der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses nicht als Verweigerungsgrund angeführt werden kann.
Information nicht vorhanden
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Datum31. August 2017
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3. Oktober 2017
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Am Rande der öffentlichen Startveranstaltung der BGE am 05.09.2017 teilte der zuständige Staatssekretär des MULE mit, dass
(1) die Zurückziehung des Planfeststellungsantrags zur Stilllegung des Endlagers Morsleben noch nicht entschieden ist und
(2) dazu am 13.09.2017 auf Staatsekretärsebene ein Gespräch zwischen MULE und BMUB stattfinden wird.
Die Frage nach Entscheidungskriterien wurde nicht beantwortet.