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Endlagerung und deren Achivierung!?

Wie hoch ist Statistisch gesehen die Change nach 10.000 oder mehr Jahren, das die Erdenbürger über die Gefahren der Endlager Bescheid wissen? Welches verfahren wird angewendet um die Nachkommen vor den Gefahren zu warnen???

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist Statis…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
6. September 2019 19:28
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist Statistisch gesehen die Change nach 10.000 oder mehr Jahren, das die Erdenbürger über die Gefahren der Endlager Bescheid wissen? Welches verfahren wird angewendet um die Nachkommen vor den Gefahren zu warnen???
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Endlagerung und deren Achivierung!?“ vom 06.09.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
9. Oktober 2019 17:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Endlagerung und deren Achivierung!?“ vom 06.09.2019 (#166031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in für das Schreiben bedanke ich mich. Es freut mich, dass Sie sich so aktiv mit Aspek…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
7. November 2019 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für das Schreiben bedanke ich mich. Es freut mich, dass Sie sich so aktiv mit Aspekten der Endlagerung radioaktiver Abfälle auseinandersetzen. Es tut mir leid, dass sich die Beantwortung verzögert hat. Ich darf darauf hinweisen, dass Ihr Schreiben - rechtlich gesehen - keine Anfrage nach dem UIG darstellt, weil Sie keine Informationen erbitten, die unter dieses Gesetz fallen. Sie bitten um eine Stellungnahme des BMU zu bestimmten Themen. Unabhängig von der Einstufung Ihres Schreibens beantworte ich es natürlich gerne. Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass alle bedeutsamen Daten und Dokumente im Zusammenhang mit der Endlagerung dauerhaft gespeichert werden. Hierzu müssen diese Informationen möglichst langfristig erhalten und deren Lesbarkeit sicherstellen werden. Auf diese Weise können auch zukünftige Generationen in die Lage versetzt werden auf guter Wissensbasis entsprechende Entscheidungen zu treffen. Im Planfeststellungbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter (dieser ist auf der Homepage der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zugänglich, www.bge.de) können Sie beispielhaft für diese genehmigte Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung Festlegungen zur Langzeit-Dokumentation und den Informationserhalt nachlesen. Datenschutzhinweis: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. September 2019 in der Sie um Auskunft zum Them…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
29. November 2019 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. September 2019 in der Sie um Auskunft zum Thema Endlagerung und deren Archivierung nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aufgrund eines technischen Büroversehens kann Ihr Antrag erst verspätetet bearbeitet werden. Hierfür entschuldigen wir uns im Namen des Bundesumweltministeriums. Unser Haus ist stets bemüht alle eingehenden UIG-Anträge fristgerecht zu beantworten. Dass dies in Ihrem Fall nicht gelungen ist, bedauern wir sehr. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Endlagerung und deren Achivierung!?“ vom 06.09.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
3. Juni 2020 21:58
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Endlagerung und deren Achivierung!?“ vom 06.09.2019 (#166031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich lass nicht locker. ;) Also was ist denn, ist das so schwer zumal das ja eine ungefährliche sache sein soll, oder nicht?! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166031
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage und Ihr weiterhin bestehendes Interesse an der Endla…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
10. Juni 2020 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage und Ihr weiterhin bestehendes Interesse an der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 04. November des vergangenen Jahres erachte ich Ihre Frage jedoch als beantwortet. Sollten dennoch weiterhin Rückfragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Antwort vom 04.11.2019: „Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass alle bedeutsamen Daten und Dokumente im Zusammenhang mit der Endlagerung dauerhaft gespeichert werden. Hierzu müssen diese Informationen möglichst langfristig erhalten und deren Lesbarkeit sicherstellen werden. Auf diese Weise können auch zukünftige Generationen in die Lage versetzt werden auf guter Wissensbasis entsprechende Entscheidungen zu treffen. Im Planfeststellungbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter (dieser ist auf der Homepage der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zugänglich, www.bge.de<http://www.bge.de>) können Sie beispielhaft für diese genehmigte Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung Festlegungen zur Langzeit-Dokumentation und den Informationserhalt nachlesen.“ Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für die wiedermal nicht Beantwortung Das eine Dokumentation stattfinden wird, das liegt nahe. Meine F…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Endlagerung und deren Achivierung!? [#166031]
Datum
16. Juni 2020 23:20
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die wiedermal nicht Beantwortung Das eine Dokumentation stattfinden wird, das liegt nahe. Meine Frage war Welches verfahren wird angewendet um die Nachkommen vor den Gefahren zu warnen??? Ein Verfahren ist z.B. alles auf Papier zu drucken, CD, Magnetbänder, In Stein ... Das ganze muss eine kleine weile lesbar sein. Desweiteren ändert sich die Sprache weiter. Das Alte Ägytisch musste im letzten Jahhundert entschlüsselt werden. Bilder können missverstanden werden und Sie Persönlich werden bestimmt keine 10.000 Jahre alt werden um die Geschichte und deren Gefahren weiter zu geben und erzählen!!! Also welches Verfahren wird angewendet damit in 1.000, 5.000 ... Jahren die Nachkommen bescheid wissen? Oder ist das beabsichtigt alles zu vergessen zu lassen, weil das so einfach ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166031/