Energieausweis

den Energieausweis, gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV), des Gebäudes des

Bezirksamt Rommelsbach
Bei der Kirche 10
<< Adresse entfernt >>

Als Rechtsgrundlage sehe ich hier insbesondere das UIG, da diese Anfrage Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes (vgl. dazu § 2 Abs. 3 UIG) betrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Energieausweis, gemä…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieausweis [#223409]
Datum
14. Juni 2021 18:57
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Energieausweis, gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV), des Gebäudes des Bezirksamt Rommelsbach Bei der Kirche 10 72768 Reutlingen Als Rechtsgrundlage sehe ich hier insbesondere das UIG, da diese Anfrage Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes (vgl. dazu § 2 Abs. 3 UIG) betrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage wird zuständigkeitshalber an die Stadtverwaltung Reutlingen weitergeleitet. Mi…
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Antwort: Energieausweis [#223409]
Datum
15. Juni 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage wird zuständigkeitshalber an die Stadtverwaltung Reutlingen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> von der Stadt Reutlingen habe ich noch keine Antwort auf Ihre Weiterleitung erhalte…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Energieausweis [#223409]
Datum
21. Juni 2021 21:58
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> von der Stadt Reutlingen habe ich noch keine Antwort auf Ihre Weiterleitung erhalten, weshalb eine Zuständigkeit der Stadt Reutlingen für mich noch nicht erkennbar ist. Ggf. bitte ich auch meine nachfolgende Nachricht an den zuständigen Adressaten weiterzuleiten und selbst zur Kenntnis zu nehmen: § 9 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG soll der Beschleunigung des Verfahrens dienen. Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass die von § 9 Abs. 1 IFG in Bezug genommenen Fristregel des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG zwar keine starre Fristbestimmung darstellt, gleichwohl Sie mir innerhalb dieser Frist mitteilen müssen ob oder bis wann ich mit einer Bearbeitung meiner Anfrage rechnen kann. Ebenfalls innerhalb diese Frist bitte ich Sie mir mitzuteilen ob gegebenenfalls nach § 8 Abs. 1 Satz 1 IFG die Belange eines dritten durch meinen den Antrag auf Informationszugang berührt sind und sich somit die Bearbeitung meines Antrags über die Monatsfrist hinaus erstrecken wird. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass durch das Fehlen des Ablehnungs- und Widerspruchsbescheids sich das Abwarten von drei Monaten gemäss § 75 Satz 2 VwGO vor Einreichung einer Verpflichtungsklage (Untätigkeitsklage) als entbehrlich erweisen kann, wenn die Gesamtwürdigung des Verhaltens der Antragsgegnerin als dem Antrag gegenüber als ablehnend gewertet werden kann. Durch eine verspätete Mitteilung einer benötigten Fristverlängerung kann das vorprozessuale Verhalten in seiner Gesamtwürdigung nur als ablehnend, also als sinnhafter Widerspruchsbescheid / Ablehnungsbescheid, gewertet werden. Bei negativer Gesamtwürdigung wird das Widerspruchsverfahren regelmässig entbehrlich und würde sich als sinnlos erweisen. (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 37). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Anfragenr: 223409 Sehr Antragsteller/in bitte berücksichtigen Sie unser Antwortschreiben vom 03.11.2020, welches …
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Anfragenr: 223409
Datum
24. Juni 2021 14:28
Status
Warte auf Antwort
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11,9 KB


Sehr Antragsteller/in bitte berücksichtigen Sie unser Antwortschreiben vom 03.11.2020, welches auf der Seite von Frag den Staat zu finden ist. https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-rathaus-bei-der-kirche-1072768-reutlingen/536414/anhang/AntwortschreibenEnergieausweisRathausRo._geschwaerzt.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 223409 [#223409] Sehr << Anrede >> Vorliegend wird ein anderer Ausweis angefragt. Bitt…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 223409 [#223409]
Datum
24. Juni 2021 14:54
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vorliegend wird ein anderer Ausweis angefragt. Bitte übermitteln Sie die angefragten Informationen. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
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Betreff
Datum
24. Juni 2021 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#223409] Sehr << Anrede >> Es wird nicht der Ausweis vom Rathaus in Reutlingen, sondern von Bezi…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#223409]
Datum
24. Juni 2021 16:00
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es wird nicht der Ausweis vom Rathaus in Reutlingen, sondern von Bezirksamt in Rommelsbach gefordert. Es ist das falsche Schreiben. Bitte bessern Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Antwort: AW: [#223409] Sehr Antragsteller/in eine Anfrage für das Rathaus Rommelsbach wurde bereits am 30.09.2020…
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Antwort: AW: [#223409]
Datum
24. Juni 2021 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in eine Anfrage für das Rathaus Rommelsbach wurde bereits am 30.09.2020 gestellt, ein Antwortschreiben liegt bereits vor - ich bitte um Verständnis dass Doppelanfragen nicht erneut separat beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energieausweis“ [#223409]
Datum
3. August 2021 12:01
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223409/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil hier mit einer falschen Antwort die Ablehnung begründet wurde, denn die Antwort bezieht sich auf einen anderen Fall und nicht auf den von mir angefragten Ausweis. Das Amt ist über den Fehler informiert worden reagiert aber nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223409.pdf - 2021-06-24_1-SignaturfamilienfreundlicherBetrieb-mitLink.jpg - 2021-06-24_3-antwortschreiben-energieausweis-rathaus-ro.pdf Anfragenr: 223409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223409/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energieausweis“ [#223409]
Datum
3. August 2021 12:01
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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