Energieausweis Schloss

Den aktuellen Energieausweis für Ihr Gebäude "Schweriner Schloss".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieausweis Schloss [#198732]
Datum
29. September 2020 23:10
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Energieausweis für Ihr Gebäude "Schweriner Schloss".
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198732/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Energieausweis Schloss [#198732]
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Energieausweis Schloss [#198732]
Datum
29. September 2020 23:11
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,8 KB

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 29.09.2020 betreffend den Energieausweis für das Schloss Schwerin Sehr Antragsteller/in Sie habe…
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.09.2020 betreffend den Energieausweis für das Schloss Schwerin
Datum
20. Oktober 2020 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben durch Schreiben vom 29.09.2020 um Übersendung eines aktuellen Energieausweises für das Schloss Schwerin gebeten und sich dabei auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V), § 3 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V) i.V.m. § 3 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, gestützt. Wir möchten Ihnen gerne als Landtagsverwaltung Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Für das Schloss Schwerin wurde kein Energieausweis erstellt. Wir dürfen Ihnen jedoch versichern, dass sich die Landtagsverwaltung bei der Sanierung und Umgestaltung des Schlosses stets an den Maximen orientiert: Energie sparen, Geld sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diese ambitionierten Ziele verfolgt das schlosseigene Baureferat bei der Realisierung seiner baulichen Maßnahmen am Schloss, um die modernen Bauprojekte vor Ort bestmöglich betreuen und energiebewusst umsetzen zu können. Vorweg ist festzuhalten, dass keine rechtliche Verpflichtung unsererseits besteht, für das Schloss Schwerin einen Energieausweis zu erstellen. In § 16 der Energieeinsparverordnung (EnEV) "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen" findet sich in Abs. 2 eine Verpflichtung des Veräußerers oder Vermieters eines mit einem Gebäude bebauten Grundstücks, dem potenziellen Käufer bzw. interessierten Mieter einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Das Schloss Schwerin ist seit 1990 Sitz des Landtages des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dies wird das Schloss auch in Zukunft bleiben. Eine Veräußerungs- oder Vermietungsabsicht liegt damit für den Großteil des Schlosses nicht vor, sodass die Erstellung eines Energieausweises für große Teile des Schlosses, die nicht vermietet werden sollen, von vornherein nicht in Betracht kommt. In § 16 Abs. 5 heißt es weiterhin in Satz 2 "Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden." Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz sind also nicht verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf des Hauses einen Energieausweis vorzulegen. Das Schloss Schwerin steht unter Denkmalschutz. Eine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises entfällt demnach grundsätzlich. Gleichwohl hat sich die Landtagsverwaltung bei der Modernisierung und Umgestaltung des Schlosses die Einsparung von Energie zum Ziel gesetzt und ist danach bestrebt, die Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu erfüllen, soweit die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild des Schlosses nicht beeinträchtigt, vgl. insofern § 24 Abs. 1 EnEV. Die Landtagsverwaltung nimmt damit die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung - insbesondere das Ziel der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 - ernst und ist bestrebt, diesem Ziel in vielfältiger und verbrauchsschonender Weise gerecht zu werden: Für das Schweriner Schloss wurde ein Konzept mit Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung aufgestellt. Dieses erfasst insbesondere Maßnahmen zur Fensterertüchtigung und energetische Maßnahmen an technischen Anlagen. Bei Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Schweriner Schloss werden diese Maßnahmen unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben mit umgesetzt. So wurden beispielsweise im Zuge von Instandsetzungsarbeiten in die historischen Kastenfenster Gummilippendichtungen eingefügt. Neue technische Anlagen, wie sie unter anderem für den Bau des neuen Plenarsaals eingebaut wurden, haben einen sparsamen Energieverbrauch. So arbeiten die Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und für die Beleuchtung werden LED-Leuchtmittel einsetzt. Darüber hinaus sind im Schloss ein Gebäudemanagementsystem zur Überwachung und Steuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie für die Lichtsteuerung vorhanden, was ebenfalls zur Optimierung der Energieverbräuche beiträgt. Sehr Antragsteller/in wir hoffen, wir konnten Ihren Informationsbedarf mit diesen Angaben erfüllen. Mit freundlichen Grüßen