Energieausweise Registrierungsnummer

- Eine Liste der Energieausweise von öffentlichen Gebäuden die beim DIBt registriert wurden mit Adressen

- Wie viele Registereintäge sind vorhanden?

- Wie viele Stichprobenkontrollen wurden durchgeführt.

- Auswertung der Stichprobenkontrollen

- Wie viele Verstöße wurden zur Anzeige gebracht

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Deutsches Institut für Bautechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieausweise Registrierungsnummer [#216891]
Datum
28. März 2021 23:48
An
Deutsches Institut für Bautechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste der Energieausweise von öffentlichen Gebäuden die beim DIBt registriert wurden mit Adressen - Wie viele Registereintäge sind vorhanden? - Wie viele Stichprobenkontrollen wurden durchgeführt. - Auswertung der Stichprobenkontrollen - Wie viele Verstöße wurden zur Anzeige gebracht
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216891/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wurde bereits an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeit…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Energieausweise Registrierungsnummer [#216891]
Datum
29. März 2021 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wurde bereits an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir antworten schnellstmöglich. Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in zur Ihren aufgeführten Fragen können wir folgende Auskunft geben: 1. Eine Liste der En…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Energieausweise Registrierungsnummer [#216891]
Datum
31. März 2021 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zur Ihren aufgeführten Fragen können wir folgende Auskunft geben: 1. Eine Liste der Energieausweise von öffentlichen Gebäuden die beim DIBt registriert wurden mit Adressen Beim DIBt sind alle nach dem Gebäudeenergiegesetzt (GEG) (bzw. davor nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)) erstellten Energieausweise sowie auch Klimainspektionsberichte seit 01.05.2014 zu registrieren. Für die Registrierung sind gemäß § 98 Abs.1 GEG oder § 26c Abs. 1 EnEV folgende Daten für Energie­ausweise einzugeben: * die Ausweisart (Bedarf/Verbrauch), * der Gebäudetyp (Nichtwohngebäude/Wohngebäude), * die Postleitzahl, * das Bundesland und * das Ausstellungsdatum. * Zusätzlich wird die gesetzliche Ausstellungsgrundlage (GEG oder EnEV) abgefragt. Für Inspektionsberichte sind einzugeben: * die Nennleistung der jeweiligen Klimaanlage, * die Postleitzahl, * das Bundesland und * das Ausstellungsdatum. * Zusätzlich wird die gesetzliche Ausstellungsgrundlage (GEG oder EnEV) abgefragt. Daraus können Sie erkennen, dass uns keine Angaben vorliegen, ob es sich um ein öffentliches Gebäude handelt oder nicht und, dass uns auch nicht die vollständigen Adressdaten der Gebäude vorliegen. Daher können wir Ihnen dazu keine Zahlen /Adressen nennen. 1. Wie viele Registereinträge sind vorhanden? Mit Stand 01.03.2021 sind insgesamt 3.532.158 Registriernummern seit dem 01.04.2014 vergeben worden. Sollten Sie eine genauere Aufstellung benötigen, die sich darauf bezieht wie viele Klimainspektionsberichte oder Energieausweise registriert wurden, könnten wir Ihnen dies und bei den Energieausweisen zusätzlich noch nach der Ausweisart, dem Gebäudetyp oder dem Bundesland aufschlüsseln. Sollten Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich gern nochmals mit uns in Verbindung. 1. Wie viele Stichprobenkontrollen wurden durchgeführt? Gemäß § 99 GEG oder § 26d EnEV i. V. m. §§ 111, 112 GEG sind drei Kontrollstufen für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen vorgesehen. Es wird ein signifikanter Prozentsatz an Energieausweisen bzw. Inspektionsberichten als Stichprobe gezogen. Die Kontrolle der sogenannten Stufe 1 (siehe z.B. § 99 (4) Nr. 1 GEG) für Energieausweise erfolgt rein elektronisch durch das DIBt gemäß §114 GEG. Dazu müssen die Aussteller die geforderten Daten nach einem definierten Kontrolldateischema auf ihr Benutzerkonto hochladen. Es werden ca. 5-6% der registrierten Energieausweise pro Jahr einer elektronischen Kontrolle unterzogen. Die Kontrollen der Stufen 2 und 3 (siehe z.B. § 99 (4) Nr. 2 und 3 GEG) für Energieausweise und die Kontrollen für Inspektionsberichte für Klimaanlagen werden nicht vom DIBt, sondern von den Landesbehörden durchgeführt, so dass diese für die Stichprobengröße verantwortlich sind. 1. Auswertung der Stichprobenkontrollen Das DIBt erstellt einen jährlichen Bericht über die durchgeführten Stichprobenkontrollen und stellt diesen den Ländern und dem Bund zur Verfügung. Eine allgemeine Veröffentlichung gemäß GEG ist nicht gesetzlich vorgesehen. Die Länder müssen dem Bund gemäß § 101 (4) GEG alle drei Jahre berichten. 1. Wie viele Verstöße wurden zur Anzeige gebracht? Im Rahmen der dem DIBt übertragenen Aufgaben wurden keine Verstöße zur Anzeige gebracht, da das DIBt nicht berechtigt ist Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Weitere allgemeine Informationen sowie FAQs zu den Tätigkeiten des DIBt im Rahmen der übertragenen Aufgaben als GEG-Registrierstelle finden Sie auch unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg... . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen. Bitte stelle…
An Deutsches Institut für Bautechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energieausweise Registrierungsnummer [#216891]
Datum
6. April 2021 20:31
An
Deutsches Institut für Bautechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen. Bitte stellen Sie den Stichprobenkontrollen zur Verfügung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür können Sie aus der ursprünglich Anfrage entnehmen. Das DIBt erstellt einen jährlichen Bericht über die durchgeführten Stichprobenkontrollen und stellt diesen den Ländern und dem Bund zur Verfügung. Eine allgemeine Veröffentlichung gemäß GEG ist nicht gesetzlich vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216891/
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht in den jährlichen Beric…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Energieausweise Registrierungsnummer [#216891]
Datum
8. April 2021 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht in den jährlichen Bericht über die durchgeführten Stichprobenkontrollen. Wir gehen davon aus, dass Sie Einsicht in den aktuellen Jahresbericht nehmen wollen, anderenfalls bitten wir um entsprechende Rückmeldung. Der aktuelle Jahresbericht stammt aus dem Jahr 2020 zu den Stichprobenkontrollen aus dem Jahr 2019. Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen möglichst zeitnah das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Gemäß Ihrer E-Mail baten Sie um Mitteilung über etwaig anfallende Gebühren. Diese können Sie der Tarifstelle 1004 b) der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGeb) vom 24. November 2009 entnehmen, dort ist je nach Verwaltungsaufwand eine Gebührenrahmen von 5 bis 500 € vorgesehen. Der erforderliche Verwaltungsaufwand ist derzeit noch nicht einschätzbar, daher können leider keine genaueren Angaben zu der konkreten Gebührenhöhe erfolgen. Weiter möchten wir Sie bitten, uns Ihre vollständige Adresse mitteilen. Diese benötigen wir, falls der Antrag abgelehnt werden sollte für den Ablehnungsbescheid bzw. falls dem Antrag stattgegeben wird für den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug Ihren Antrag per E-Mail vom 6. April 2021 sowie auf unsere E-Mail vom 8. A…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Energieausweise Registrierungsnummer [#216891]
Datum
15. April 2021 08:13
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug Ihren Antrag per E-Mail vom 6. April 2021 sowie auf unsere E-Mail vom 8. April 2021, mit welcher wir Sie um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen postalischen Anschrift gebeten haben. Einer vorherigen E-Mail vom 28. März 2021 war jedoch bereits folgende Anschrift beigefügt: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Diese Anschrift werden wir nunmehr dem Akteneinsichtsverfahren zugrunde legen. Wir bitten um Rückmeldung, falls Einwände bestehen sollten. Das DIBt hat vorliegend zu prüfen, ob Einschränkungen des Informationsrechts (§§ 5 – 12 IFG Berlin) gegeben sind. Da es sich um Informationen handelt, die das DIBt für die Länder erhebt, sind dabei auch die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Eine Entscheidung über Ihren Antrag wird daher voraussichtlich erst in der 17. Kalenderwoche erfolgen können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. Weiter möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass § 13 Abs. 2 IFG Berlin vorsieht, dass die Akteneinsicht bei der öffentlichen Stelle zu erfolgen hat, die die Akten führt, also beim DIBt vor Ort. Mit freundlichen Grüßen