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Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Altes Gymnasium
Selckstraße 1
24937 Flensburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vor…
An Altes Gymnasium (Flensburg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg [#274330]
Datum
29. März 2023 17:34
An
Altes Gymnasium (Flensburg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274330/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 …
An Altes Gymnasium (Flensburg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg [#274330]
Datum
9. Mai 2023 22:06
An
Altes Gymnasium (Flensburg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg“ vom 29.03.2023 (#274330) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 …
An Altes Gymnasium (Flensburg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg [#274330]
Datum
16. Mai 2023 16:42
An
Altes Gymnasium (Flensburg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg“ vom 29.03.2023 (#274330) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Altes Gymnasium (Flensburg)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an die Stadt Flensburg, Kommunales Immobilienmanagemen…
Von
Altes Gymnasium (Flensburg)
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg [#274330]
Datum
22. Mai 2023 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an die Stadt Flensburg, Kommunales Immobilienmanagement weitergeleitet. Die Schule ist nur Nutzer des Gebäudes. Wir bitten Sie daher, sich mit dem Kommunalen Immobilienmanagement der Stadt Flensburg in Verbindung zu setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wann haben Sie die E-Mail weitergeleitet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>…
An Altes Gymnasium (Flensburg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg [#274330]
Datum
23. Mai 2023 21:06
An
Altes Gymnasium (Flensburg)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wann haben Sie die E-Mail weitergeleitet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274330/

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Altes Gymnasium (Flensburg)
Sehr << Antragsteller:in >> das kann ich nicht mehr genau nachvollziehen. Ich denke in der Woche vom …
Von
Altes Gymnasium (Flensburg)
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Altes Gymnasium Selckstraße 1 24937 Flensburg [#274330]
Datum
24. Mai 2023 07:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das kann ich nicht mehr genau nachvollziehen. Ich denke in der Woche vom 08. - 12. Mai 2023. Ich möchte dazu anmerken, dass wir bei Ihrer mail von einer Pishing-Mail ausgegangen sind. Wer auch immer sich diese Email-Adresse ausgedacht hat, sollte vielleicht mal darüber nachdenken. Als Absender nur "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" ohne Adresse, Telefonnummer oder sonstige Angaben, das ist vielleicht nicht so glücklich. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.