Energiebedarfsausweis für Gebäude: Deutsches Tanzfilminstitut Bremen Am Wall 201 28195 Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Deutsches Tanzfilminstitut Bremen
Am Wall 201
28195 Bremen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Staatsanwaltschaft Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Deutsches Tanzfilminstitut << Adresse entfernt >> Am Wall 201 28195 << Adresse entfernt >> [#256489]
Datum
6. August 2022 07:49
An
Staatsanwaltschaft Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Deutsches Tanzfilminstitut << Adresse entfernt >> Am Wall 201 28195 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256489/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Bremen
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre u.s. Anfrage wurde heute zuständigkeitshalber an das Deutsche Tanzfilminstitut &…
Von
Staatsanwaltschaft Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Deutsches Tanzfilminstitut << Adresse entfernt >> Am Wall 201 28195 << Adresse entfernt >> [#256489]
Datum
18. August 2022 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre u.s. Anfrage wurde heute zuständigkeitshalber an das Deutsche Tanzfilminstitut << Adresse entfernt >> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann …
An Staatsanwaltschaft Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Deutsches Tanzfilminstitut << Adresse entfernt >> Am Wall 201 28195 << Adresse entfernt >> [#256489]
Datum
18. August 2022 21:12
An
Staatsanwaltschaft Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256489/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Bremen
Energiebedarfsausweis Sehr geehrte Frau Tillmann, wir haben das angehängte Schreiben von Ihnen erhalten. Das Obje…
Von
Staatsanwaltschaft Bremen
Betreff
Energiebedarfsausweis
Datum
23. August 2022 11:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
scan20220823112956.pdf
461,0 KB
Sehr geehrte Frau Tillmann, wir haben das angehängte Schreiben von Ihnen erhalten. Das Objekt in dem wir unsere Räumlichkeiten angemietet haben steht unter Denkmalschutz. Bitte wenden Sie sich an die Firma WALLHAUS, falls doch Interesse an diesem Ausweis besteht: Annika Reineberg WALLHAUS GmbH Immobilien- und Facilitymanagement Am Wall 165-167 28195 Bremen Telefon: (0421) 33 96 414 Fax: (0421) 33 96 410 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank und viele Grüße

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Charlotte J. Tillmann
AW: Energiebedarfsausweis [#256489] Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eine…
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#256489]
Datum
26. August 2022 15:56
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Deutsches Tanzfilminstitut Bremen Am Wall 201 28195 Bremen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256489/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>