Energiebedarfsausweis für Gebäude: documenta-Halle, Du-Ry-Straße 1, 34117 Kassel

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
documenta-Halle
Du-Ry-Straße 1
34117 Kassel

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    10. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: documenta-Halle, Du-Ry-Straße 1, 34117 Kassel [#252928]
Datum
8. Juli 2022 20:19
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für documenta-Halle Du-Ry-Straße 1 34117 Kassel Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 252928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252928/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Regierungspräsidium Kassel
Sehr geehrter Herr Jäger, das Regierungspräsidium Kassel ist für die unten stehende HUIG-Anfrage des Herrn Beier …
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: documenta-Halle, Du-Ry-Straße 1, 34117 Kassel [#252928]
Datum
19. Juli 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,7 KB


Sehr geehrter Herr Jäger, das Regierungspräsidium Kassel ist für die unten stehende HUIG-Anfrage des Herrn Beier nicht zuständig. Da es sich bei den Gebäuden der documenta nach meiner Auffassung um städtische Gebäude handeln dürfte, sehe ich eine Zuständigkeit in Ihrem Bereich. Insofern würde ich Sie bitten, die Anfrage zu übernehmen oder im Falle der Nicht-Zuständigkeit entsprechend weiterzuleiten. Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Kassel
Sehr geehrter Herr Gries, urlaubs- und krankheitsbedingt melde ich mich erst heute zu ihrer E-Mail vom 19.7.22. B…
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: documenta-Halle, Du-Ry-Straße 1, 34117 Kassel [#252928]
Datum
15. August 2022 13:13
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,7 KB


Sehr geehrter Herr Gries, urlaubs- und krankheitsbedingt melde ich mich erst heute zu ihrer E-Mail vom 19.7.22. Bezüglich der Eigentumsverhältnisse erlauben Sie mir die Korrektur, dass das Gebäude nicht im Eigentum der Stadt Kassel steht. Eigentümer der documenta Halle ist das Land Hessen. Ggf. wird die Liegenschaft vom LBIH verwaltet. Bitte leiten Sie die Anfrage innerhalb des Landes Hessen entsprechend weiter. Herzliche Grüße