Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 8 04838 Eilenburg

Anfrage an: Finanzamt Eilenburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Finanzamt Eilenburg
Walther-Rathenau-Straße 8
04838 Eilenburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Finanzamt Eilenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 8 04838 Eilenburg [#248707]
Datum
10. Mai 2022 17:50
An
Finanzamt Eilenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 8 04838 Eilenburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248707/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzamt Eilenburg
Sehr << Antragsteller:in >> zuständigkeitshalber übersende ich Ihnen zur weiteren Erledigung u.g. Anf…
Von
Finanzamt Eilenburg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 8 04838 Eilenburg [#248707]
Datum
16. Mai 2022 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zuständigkeitshalber übersende ich Ihnen zur weiteren Erledigung u.g. Anfrage. Das Staatliche Immobilien- und Baumanagement Leipzig , Niederlassung I, ist als Eigentümer des Gebäudes dafür zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Eilenburg
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 10. Mai 2022 an das Finanzamt Eilenburg haben Sie gemäß § …
Von
Finanzamt Eilenburg
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 8 04838 Eilenburg [#248707]
Datum
17. Mai 2022 12:53
Status
geschwärzt
6,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 10. Mai 2022 an das Finanzamt Eilenburg haben Sie gemäß § 4 SächsUIG Auskunft über bzw. Einsicht in den aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Finanzamt Eilenburg, Walther-Rathenau-Straße 8, 04838 Eilenburg beantragt. Das betreffende Gebäude steht in Eigentum und Nutzung des Freistaates Sachsen. Das Finanzamt hat Ihren Antrag deshalb zuständigkeitshalber an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) weitergeleitet. Bei den von Ihnen genannten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 SächsUIG. Der SIB ist auch informationspflichtige Stelle i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsUIG. Ein Auskunftsanspruch besteht insofern grundsätzlich im Rahmen der Verfügbarkeit entsprechender Informationen nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 3 SächsUIG. Das oben genannte Objekt ist ein Nichtwohngebäude in behördlicher Nutzung. Ein Verkauf des Objektes ist nicht vorgesehen. Grundlage für die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen für das Objekt Finanzamt Schwarzenberg ist deshalb § 16 Abs. 3 u. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1 EnEV 2014. Für das o. g. Gebäude liegt ein aktueller Energiebedarfsausweis vom 04. Februar 2021 vor. Entsprechend Ihrer Bitte fügen wir den Energiebedarfsausweis dieser E-Mail als Anlage bei. Kosten für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Übermittlung dieser Information werden nach § 13 Absatz 2 Satz 2 des SächsUIG in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Finanzamt Eilenburg
Sehr << Antragsteller:in >> in der Ihnen übermittelten Antwort zu Ihrer Anfrage zum Energiebedarfsaus…
Von
Finanzamt Eilenburg
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 8 04838 Eilenburg [#248707]
Datum
17. Mai 2022 15:18
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in der Ihnen übermittelten Antwort zu Ihrer Anfrage zum Energiebedarfsausweis für das Finanzamt Eilenburg wurde irrtümlich das FA Schwarzenberg benannt. Tatsächlich bezieht sich meine Antwort und der beigefügte Energieausweis auf das Finanzamt Eilenburg, entsprechend Ihrer Anfrage. Ich bitte um Entschuldigung und Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen