Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gemeindentrum Langen

Anfrage an: Landkreis Emsland

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Gemeindentrum Langen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landkreis Emsland Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gemeindentrum Langen [#257929]
Datum
28. August 2022 12:18
An
Landkreis Emsland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Gemeindentrum Langen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 257929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257929/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann
Landkreis Emsland
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ich möchte Sie erneut bitten, sich mit mir telefonisch unter der u.g. Telefonnummer i…
Von
Landkreis Emsland
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gemeindentrum Langen [#257929]
Datum
29. August 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ich möchte Sie erneut bitten, sich mit mir telefonisch unter der u.g. Telefonnummer in Verbindung zu setzten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, eine digitale Auskunft genügt mir. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Charlott…
An Landkreis Emsland Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gemeindentrum Langen [#257929]
Datum
21. September 2022 17:38
An
Landkreis Emsland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine digitale Auskunft genügt mir. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 257929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257929/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Emsland
Sehr geehrte Frau Tillmann, auch wenn Ihnen eine digitale Auskunft genügt, möchte ich aufgrund der vielen Anfrag…
Von
Landkreis Emsland
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gemeindentrum Langen [#257929]
Datum
22. September 2022 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, auch wenn Ihnen eine digitale Auskunft genügt, möchte ich aufgrund der vielen Anfragen, die Sie an mich richten, erneut bitten, mich einmal anzurufen. Es würde den Aufwand für alle Beteiligten erheblich erleichtern. Sie erreichen mich unter der unten genannten Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen