Energiebedarfsausweis für Gebäude: ÖVB-Arena

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
ÖVB-Arena

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: ÖVB-Arena [#259640]
Datum
25. September 2022 17:16
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für ÖVB-Arena Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 259640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259640/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre u.a. Nachricht vom 25. September 2022 habe ich erhalten. Bitte wenden Sie sich d…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: ÖVB-Arena [#259640]
Datum
4. Oktober 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre u.a. Nachricht vom 25. September 2022 habe ich erhalten. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist die zuständige Stelle? Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann A…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: ÖVB-Arena [#259640]
Datum
8. Oktober 2022 17:43
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist die zuständige Stelle? Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 259640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259640/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrte Frau Tillmann, der Senatskanzlei Bremen liegt kein Energiebedarfsausweis der ÖVB-Arena vor. Bitte …
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: ÖVB-Arena [#259640]
Datum
10. Oktober 2022 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, der Senatskanzlei Bremen liegt kein Energiebedarfsausweis der ÖVB-Arena vor. Bitte wenden Sie sich direkt an die Betreiberfirma. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der ÖVB-Arena. Mit freundlichen Grüßen

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Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anf…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: ÖVB-Arena [#259640]
Datum
11. Oktober 2022 20:22
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 259640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/259640/upload/95dceaeab6f20af7a8f8c79f1c2639699d537f65/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>