Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung [#256487]
Datum
6. August 2022 07:48
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256487/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre Anfrage nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) ist bei mir ei…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung [#256487]
Datum
8. August 2022 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre Anfrage nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) ist bei mir eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an die Senatorin für Wissenschaft und Häfen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann …
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung [#256487]
Datum
8. August 2022 14:51
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256487/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Bremen
Guten Tag Charlotte J. Tillmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannte senatorische Behörde exis…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung [#256487]
Datum
9. August 2022 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Charlotte J. Tillmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannte senatorische Behörde existiert aktuell nicht in dieser Form in der Freien Hansestadt << Adresse entfernt >>. Gemeint sein könnten die Senatorin für Kinder und Bildung, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa oder Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, der der Bereich Hochschulen und Forschung zugeordnet ist. Um die Anfrage bearbeiten zu können oder ggf. an die betroffene Behörde weiterzuleiten, bitte ich Sie uns mitzuteilen, welches Gebäude genau gemeint ist. Mit freundlichen Grüßen

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Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage hat sich erledigt. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann …
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senator für Bildung und Wirtschaft Abteilung Hochschulen und Forschung [#256487]
Datum
10. August 2022 20:08
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage hat sich erledigt. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256487/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>