Energiebedarfsausweis für Gebäude: Abendrealschule

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Abendrealschule

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Anne Bonn
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Anne Bonn
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Abendrealschule [#199843]
Datum
8. Oktober 2020 17:07
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Abendrealschule Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anne Bonn Anfragenr: 199843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199843/ Postanschrift Anne Bonn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anne Bonn
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrter Frau Bonn, mit E-Mail vom 08.10.2020 haben Sie um Übermittlung des gültigen Energiebedarfsausweise…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Abendrealschule [#199843]
Datum
25. November 2020 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Frau Bonn, mit E-Mail vom 08.10.2020 haben Sie um Übermittlung des gültigen Energiebedarfsausweises für die Liegenschaft „Abendrealschule“ gebeten. Aufgrund krankheitsbedingter Engpässe hat die Bearbeitung länger gedauert. Im Jahr 2010 hatte das Städtische Gebäudemanagement Bonn entschieden, für jede Liegenschaft einen Energiebedarfsausweis erstellen zu lassen, unter anderem, um Empfehlungen für energetische Sanierungsmöglichkeiten zu erhalten. Nach Ablauf der Gültigkeit wurde entschieden, bei der Erneuerung einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und daher für alle Objekte Verbrauchsausweise zu erstellen. In der Anlage finden Sie den entsprechenden Energieausweis für die angefragte Liegenschaft auf Basis der ermittelten Energiebezüge. Aufgrund der in der Liegenschaft vorhandenen Erfassungsstrukturen ist es nicht möglich für Schulgebäude und Sporthalle separate Ausweise zu erstellen. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrter Frau Bonn, mit E-Mail vom 08.10.2020 haben Sie um Übermittlung des gültigen Energiebedarfsausweise…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Abendrealschule [#199843] - nochmal mit Anlage
Datum
25. November 2020 16:17
Status
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Sehr geehrter Frau Bonn, mit E-Mail vom 08.10.2020 haben Sie um Übermittlung des gültigen Energiebedarfsausweises für die Liegenschaft „Abendrealschule“ gebeten. Aufgrund krankheitsbedingter Engpässe hat die Bearbeitung länger gedauert. Im Jahr 2010 hatte das Städtische Gebäudemanagement Bonn entschieden, für jede Liegenschaft einen Energiebedarfsausweis erstellen zu lassen, unter anderem, um Empfehlungen für energetische Sanierungsmöglichkeiten zu erhalten. Nach Ablauf der Gültigkeit wurde entschieden, bei der Erneuerung einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und daher für alle Objekte Verbrauchsausweise zu erstellen. In der Anlage finden Sie den entsprechenden Energieausweis für die angefragte Liegenschaft auf Basis der ermittelten Energiebezüge. Aufgrund der in der Liegenschaft vorhandenen Erfassungsstrukturen ist es nicht möglich für Schulgebäude und Sporthalle separate Ausweise zu erstellen. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen