Energiebedarfsausweis für Gebäude: Arbeitsgericht Siegen Koblenzer Straße 757072 Siegen

Anfrage an: Arbeitsgericht Siegen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Arbeitsgericht Siegen
Koblenzer Straße 7
57072 Siegen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Matthias Simon
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Arbeitsgericht Siegen Details
Von
Matthias Simon
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Arbeitsgericht Siegen Koblenzer Straße 757072 Siegen [#204109]
Datum
20. November 2020 20:47
An
Arbeitsgericht Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Arbeitsgericht Siegen Koblenzer Straße 7 57072 Siegen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Simon Anfragenr: 204109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204109/ Postanschrift Matthias Simon << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Simon
Arbeitsgericht Siegen
Der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen 153 Sehr geehrter Herr Simon, Ihre unten stehende Anfrage ist hier einge…
Von
Arbeitsgericht Siegen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Arbeitsgericht Siegen Koblenzer Straße 757072 Siegen [#204109]
Datum
26. November 2020 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen 153 Sehr geehrter Herr Simon, Ihre unten stehende Anfrage ist hier eingegangen. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Arbeitsgericht Siegen
Der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen 153 Sehr geehrter Herr Simon, anliegend wird Ihnen der Energiebedarfsaus…
Von
Arbeitsgericht Siegen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Arbeitsgericht Siegen Koblenzer Straße 757072 Siegen [#204109]
Datum
3. Dezember 2020 09:45
Status
Der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen 153 Sehr geehrter Herr Simon, anliegend wird Ihnen der Energiebedarfsausweis für das Arbeitsgericht Siegen übersandt. Kosten werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen