Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ausschüsse des Deutschen Bundestags

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Ausschüsse des Deutschen Bundestags

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ausschüsse des Deutschen Bundestags [#199951]
Datum
9. Oktober 2020 10:34
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Ausschüsse des Deutschen Bundestags Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199951/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten mit u. a. Mail um Auskunft im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. F…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ausschüsse des Deutschen Bundestags [#199951]
Datum
9. Oktober 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten mit u. a. Mail um Auskunft im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Für öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche (nach dem 8. Juli 2015 mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche), in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete. Die Pflicht der Ausstellung eines Energieausweises liegt beim Gebäudeeigentümer für diese Gebäude. Das Bezirksamt Mitte von Berlin ist nicht Eigentümer des genannten Gebäudes und auch nicht Mieter. Ich möchte Sie bitten, Ihre Anfrage an den Eigentümer zu senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in wissen Sie vielleicht wer Eigentümer des Gebäudes ist bzw. an wen man sich wenden könnte? …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ausschüsse des Deutschen Bundestags [#199951]
Datum
21. November 2020 13:20
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in wissen Sie vielleicht wer Eigentümer des Gebäudes ist bzw. an wen man sich wenden könnte? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199951/

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie müssten Ihre Anfrage bitte zunächst an die Bundestagsverwaltung übersenden. Mit…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ausschüsse des Deutschen Bundestags [#199951]
Datum
23. November 2020 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie müssten Ihre Anfrage bitte zunächst an die Bundestagsverwaltung übersenden. Mit freundlichen Grüßen