Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 110117 Berlin

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Dr. Florian Fruth
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Dr. Florian Fruth
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 110117 Berlin [#203953]
Datum
4. Dezember 2020 11:40
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Florian Fruth Anfragenr: 203953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203953/ Postanschrift Dr. Florian Fruth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Florian Fruth
Dr. Florian Fruth
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswä…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Dr. Florian Fruth
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 110117 Berlin [#203953]
Datum
23. Dezember 2020 10:46
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 110117 Berlin“ vom 18.11.2020 (#203953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Florian Fruth Anfragenr: 203953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203953/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Dr. Fruth, der Bescheid wurde am 01.12.2020 von der Poststelle des Auswärtigen Amts an die von…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 110117 Berlin; Vg. 836-2020
Datum
23. Dezember 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Fruth, der Bescheid wurde am 01.12.2020 von der Poststelle des Auswärtigen Amts an die von Ihnen angegebene Adresse in der Adalbertstr. 66 in 10179 Berlin abgesandt. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Fruth
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie hatten mich neulich bei meiner Anfrage fuer einen Energieausweis an die …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Dr. Florian Fruth
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 110117 Berlin; Vg. 836-2020 [#203953]
Datum
10. Januar 2021 18:18
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie hatten mich neulich bei meiner Anfrage fuer einen Energieausweis an die BIM verwiesen, die mir aber die Auskunft verweigert hat, da sie privatrechtlich organisiert sei. Ich bitte Sie daher, mir den Energieausweis zukommen zu lassen. Der Energieausweis sollte in dem Gebaeude oeffentlich aushaengen, also verfuegbar sein. Außerdem gibt es da noch den § 2 Abs. 4 UIG, wo steht, dass eine Behörde über eine Umweltinformation auch verfügt, wenn diese Information durch eine andere Stelle für die Behörde bereitgehalten wird und die Behörde einen Übermittlungsanspruch hat. Daher denke ich dass Ihre Behörde in der Pflicht steht, meine Anfrage positiv zu beantworten, da der Energieausweis ja bei Ihnen “verfügbar” ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Florian Fruth Anfragenr: 203953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203953/

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Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
4,1 MB
4,1 MB