Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt

Anfrage an: Stadt Erfurt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bechsteinschule (GS 06)
Hans-Seiler-Straße 25
99089 Erfurt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Aufgrund des Stauts "Baudenkmal" der Bechsteinschule ist kein Energieausweis erforderlich. Zudem bestehen Personalengpässe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt [#200733]
Datum
13. Oktober 2020 21:28
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 25 99089 Erfurt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erfurt
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist im Amt für Bildung eingegangen. Für die Beantwortung ist das Amt …
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt [#200733]
Datum
14. Oktober 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist im Amt für Bildung eingegangen. Für die Beantwortung ist das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung zuständig. Ihre Anfrage wurde an das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschu…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt [#200733]
Datum
23. November 2020 21:07
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt“ vom 13.10.2020 (#200733) wurde vom Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 7 Tage überschritten. Da mir die E-Mailadresse vom Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nicht vorliegt, Sie mein Mail vom 13.10.2020 aber letztes Mal dankenswerterweise weitergeleitet haben, möchte ich Sie erneut um Weiterleitung bitten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Erfurt
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 23. November 2020 21:08 An: A40-Amt für …
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt [#200733]
Datum
24. November 2020 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 23. November 2020 21:08 An: A40-Amt für Bildung Betreff: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt [#200733] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt“ vom 13.10.2020 (#200733) wurde vom Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 7 Tage überschritten. Da mir die E-Mailadresse vom Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nicht vorliegt, Sie mein Mail vom 13.10.2020 aber letztes Mal dankenswerterweise weitergeleitet haben, möchte ich Sie erneut um Weiterleitung bitten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Erfurt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Bechsteinschule (GS 06) handelt es sich um ein…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bechsteinschule (GS 06) Hans-Seiler-Straße 2599089 Erfurt [#200733]
Datum
24. November 2020 14:28
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Bechsteinschule (GS 06) handelt es sich um ein Baudenkmal. Gemäß § 79 Abs. 4 S. 2 GEG (Gebäudeenergiegesetz) besteht keine Pflicht zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen. Damit ist auch § 80 Abs. 6 GEG nicht anzuwenden. Selbst wenn wir grundsätzlich der Meinung sind, dass ein Energieausweis auch für ein Baudenkmal vorhanden sein soll, haben wir momentan nicht die personellen Kapazitäten, diese freiwillige Aufgabe zu erfüllen. Mit freundlichen Grüßen