Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bezirksregierung Köln Außenstelle Köln Arbeitsschutz

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Bezirksregierung Köln Außenstelle Köln Arbeitsschutz

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bezirksregierung Köln Außenstelle Köln Arbeitsschutz [#209429]
Datum
24. Januar 2021 00:09
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Bezirksregierung Köln Außenstelle Köln Arbeitsschutz Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209429/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Nachricht vom 24.01.2021 baten Sie unter Berufung auf § 1 des Umweltinformations…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bezirksregierung Köln Außenstelle Köln Arbeitsschutz [#209429]
Datum
2. Februar 2021 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
450,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Nachricht vom 24.01.2021 baten Sie unter Berufung auf § 1 des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG) um Vorlage des Energieausweises für das Gebäude, in dem der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln untergebracht ist. Ich kann Ihrer Bitte insofern nachkommen, als dass ich Ihnen als Anlage den Aushang des Energieausweises des Gebäudes in der Cardinalstraße 6+8 und Gereonstraße 25-33 in 50667 Köln übermittle. Die bei der Bezirksregierung Köln angesiedelten Arbeitsschutzdezernate sind überwiegend in diesem Gebäudekomplex untergebracht. Sie baten ausdrücklich darum, nicht nur den Aushang zu erhalten, da diesem oft Informationen zu Primärenergiebedarf, Heizenergieträgern und Modernisierungsempfehlungen fehlen. Der zu veröffentlichende Aushang entspricht einem gesetzlich vorgegebenen Muster. Informationen zum Primärenergieverbrauch und zum Heizenergieträger sind in dieser Fassung wie von Ihnen gewünscht enthalten. Nach hiesiger Einschätzung begründet das UIG allerdings keinen Anspruch auf Information zu beispielsweise Modernisierungsbedarfen, da es sich dabei nicht mehr um Umweltinformationen im engeren Sinne handelt. Ich hoffe, dass Ihnen die vorliegenden Informationen genügen. Für Rückfragen, insbesondere, falls Ihnen weiterhin konkrete Informationen fehlen, auf die gemäß UIG ein Anspruch besteht, steht mein Haus gerne zur Verfügung. Sollten intensivere Recherchen oder Absprachen mit dem Vermieter nötig sein, könnten Kosten im Rahmen des § 5 Abs. 1 UIG anfallen. Die bisherige Auskunft und Übermittlung des Energieausweises erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 UIG als einfache schriftliche Auskunft kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen