Energiebedarfsausweis für Gebäude: Brüder-Schönfeld-Haus

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Brüder-Schönfeld-Haus

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Von Gebaeudeverwaltung – Magistrat der Stadt Maintal ändern
Betreff WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Brüder-Schönfeld-Haus [#217423]
Datum 10. Mai 2021 13:59
Sehr geehrter Herr Kirchmann,

laut § 80 GEG muss ein Energiebedarfsausweis bei dem Gebäude "Brüder-Schönfeld-Haus" nicht vorgehalten und somit nicht vorgelegt werden.

Es handelt sich hier um kein öffentliches frei-zugängliches Gebäude, es kann nur mit Voranmeldung betreten werden.

Diesem Sachverhalt geschuldet besteht kein großer Publikumsverkehr, weswegen auf den Aushang eines Energieausweises verzichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lisa Lerch
______________________________
Magistrat der Stadt Maintal
Gebäudeverwaltung
Klosterhofstraße 4-6 | 63477 Maintal

Telefon: 06181 400-451
Telefax: 06181 400-5013

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem HUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur…
An Magistrat der Stadt Maintal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Brüder-Schönfeld-Haus [#217423]
Datum
5. April 2021 10:42
An
Magistrat der Stadt Maintal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Brüder-Schönfeld-Haus Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217423/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Magistrat der Stadt Maintal
Sehr Antragsteller/in laut § 80 GEG muss ein Energiebedarfsausweis bei dem Gebäude "Brüder-Schönfeld-Haus&qu…
Von
Magistrat der Stadt Maintal
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Brüder-Schönfeld-Haus [#217423]
Datum
10. Mai 2021 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in laut § 80 GEG muss ein Energiebedarfsausweis bei dem Gebäude "Brüder-Schönfeld-Haus" nicht vorgehalten und somit nicht vorgelegt werden. Es handelt sich hier um kein öffentliches frei-zugängliches Gebäude, es kann nur mit Voranmeldung betreten werden. Diesem Sachverhalt geschuldet besteht kein großer Publikumsverkehr, weswegen auf den Aushang eines Energieausweises verzichtet wird. Mit freundlichen Grüßen