Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Bundesministerium der Verteidigung

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Franco Dubbers
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
4. Dezember 2020 17:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Bundesministerium der Verteidigung Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Franco Dubbers Anfragenr: 204983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204983/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 9. Dezember 2020 Sehr geehrter Herr Dubbers, mit Ihrer …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
9. Dezember 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 9. Dezember 2020 Sehr geehrter Herr Dubbers, mit Ihrer E-Mail vom 4. Dezember 2020 erbitten Sie den Energiebedarfsausweis des Bundesministeriums der Verteidigung. Ich habe Ihren auf das Umweltinformationsgesetz gestützten Antrag erhalten und die Bearbeitung aufgenommen. Nach Abschluss der Bearbeitung werde ich auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 22.12.2020 Gz.: 63-10-00/04-01-19 Sehr geehrter Herr Dub…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
22. Dezember 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 22.12.2020 Gz.: 63-10-00/04-01-19 Sehr geehrter Herr Dubbers, anbei übersende ich Ihnen die Auskunft zu der von Ihnen eingereichten Anfrage vom 4. Dezember 2020 hinsichtlich des Energiebedarfsausweises des Bundesministeriums der Verteidigung. Mit freundlichen Grüßen
Franco Dubbers
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9.12.2020. Meine Informationsfreiheitsanfr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
AW: Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
6. Januar 2021 11:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9.12.2020. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung“ vom 04.12.2020 (#204983) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers Anfragenr: 204983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204983/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 6. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Dubbers, ich bedauer…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
6. Januar 2021 12:27
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 6. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Dubbers, ich bedauere, dass Sie meine Antwort nicht erhalten haben. Ihre Anfrage habe ich mit Mail vom 22. Dezember 2020 beantwortet und füge Sie dieser Mail nochmals bei. Mit freundlichen Grüßen
Franco Dubbers
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aus meiner …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
18. Januar 2021 15:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aus meiner Sicht besteht entgegen der Aussage in Ihrem Schreibn für das Ministeriumsgebäude die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises gemäß GEG § 80 (und schon zuvor gemäß EnEV). Hier der entsprechende Auszug des Paragrafen: "(6) Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird. Der Eigentümer hat den nach Satz 1 ausgestellten Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen..." Bitte lassen Sie mir den Energieausweis bis 31.1.2021 zukommen. Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers Anfragenr: 204983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204983/

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 29.01.2021 Gz.: 63-10-00/04-01-19 Sehr geehrter Herr Dub…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983]
Datum
29. Januar 2021 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Verteidigung IUD II 5 29.01.2021 Gz.: 63-10-00/04-01-19 Sehr geehrter Herr Dubbers, anbei übersende ich Ihnen die Auskunft zu der von Ihnen eingereichten Anfrage vom 4. Dezember 2020 und vom 18. Januar 2021 hinsichtlich des Energiebedarfsausweises des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Auftrag Kogel ____________________________________________________________ Aygül Kogel ____________________________________________________________ IUD II 5 Bundesministerium der Verteidigung Fontainengraben 150, 53123 Bonn Telefon: +49 (0) 228 12-15489 Fax: +49 (0) 228 12-3345480 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> cc: <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://www.bmvg.de Von: "Franco Dubbers [#204983]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 18.01.2021 15:13 Betreff: AW: Antwort: AW: Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium der Verteidigung [#204983] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kogel, vielen Dank für Ihre Antwort. Aus meiner Sicht besteht entgegen der Aussage in Ihrem Schreibn für das Ministeriumsgebäude die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises gemäß GEG § 80 (und schon zuvor gemäß EnEV). Hier der entsprechende Auszug des Paragrafen: "(6) Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird. Der Eigentümer hat den nach Satz 1 ausgestellten Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen..." Bitte lassen Sie mir den Energieausweis bis 31.1.2021 zukommen. Mit freundlichen Grüßen