Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Franco Dubbers
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin [#198895]
Datum
30. September 2020 19:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Franco Dubbers Anfragenr: 198895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198895/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Dubbers, beigefügt erhalten Sie die Energieausweise der bundeseigenen Liegenschaften des BMAS…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin [#198895]
Datum
5. Oktober 2020 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dubbers, beigefügt erhalten Sie die Energieausweise der bundeseigenen Liegenschaften des BMAS. Die Energieausweise der angemieteten Flächen des BMAS werden von uns bei den Eigentümern abgefragt, sofern wir eine Rückmeldung erhalten haben, übersenden wir Ihnen diese Energieausweise ebenfalls. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Dubbers, ergänzend zu meiner Mail vom 05.10.20, übersende ich Ihnen auch den Energieausweis, z…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin [#198895]
Datum
27. Oktober 2020 15:24
Status
Warte auf Antwort
925,8 KB
Sehr geehrter Herr Dubbers, ergänzend zu meiner Mail vom 05.10.20, übersende ich Ihnen auch den Energieausweis, zu den angemieteten Flächen in der Taubenstraße 4-6, des BMAS. Für die angemietete Liegenschaft Französische Straße 9-12, ist derzeit ein neuer Energieausweise in der Erstellung und kann Ihnen daher derzeit nichts zur Verfügung gestellt werden. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Franco Dubbers
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Emails mit den Energieausweisen und Ihre Mühe. Mit fr…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin [#198895]
Datum
28. Oktober 2020 10:08
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Emails mit den Energieausweisen und Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers Anfragenr: 198895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198895/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Dubbers, hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 30.09.2020, übersende ich Ihnen hiermit abschließend d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin [#198895]
Datum
6. Januar 2021 07:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dubbers, hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 30.09.2020, übersende ich Ihnen hiermit abschließend den neu erstellten Energieausweis für die angemietete Liegenschaft Französische Straße 9-12. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen