EA-10963-Berlin-Stresemannstrae94-NWG-Verbrauch
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² BE-2017-001494176 Gültig bis: 18.10.2027 (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 1 Gebäude Hauptnutzung / Verwaltung, höhere techn. Ausst. Gebäudekategorie Adresse Stresemannstraße 94, 10963 Berlin Gebäudeteil ganzes Gebäude 3 Baujahr Gebäude 1966 3, 4 Baujahr Wärmeerzeuger 2006 5 Nettogrundfläche 25113 m² Wesentliche Energieträger für Nah-/Fernwärm92,9% aus KWK erneuerbar 3 Heizung und Warmwasser Erneuerbare Energien Art: Fernwärme Verwendung: Heizung; Warmwasser 3 Art der Lüftung/Kühlung Fensterlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Anlage zur Kühlung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Anlass der Ausstellung des Neubau Modernisierung Aushangpflicht (Änderung/Erweiterung) Energieausweises Vermietung/Verkauf Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Dipl.-Bauingenieur (FH) Architektur; BImA Sebastian Georg Reichert Drosselbergstraße 2 19.10.2017 99097 Erfurt Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 1 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang 3 4 nachträglich einzusetzen. Mehrfachangaben möglich bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation 5 Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² BE-2017-001494176 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 2 Primärenergiebedarf CO2 -Emissionen 3 kg/(m²·a) Anforderungen gemäß EnEV 4 Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Primärenergiebedarf Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV Ist-Wert kWh/(m²·a) Anforderungswert kWh/(m²·a) Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für Eingebaute Kühlung einschl. Gebäude Energieträger Heizung Warmwasser Lüftung 5 Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Endenergiebedarf Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] kWh/(m²·a) Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] kWh/(m²·a) Angaben zum EEWärmeG 6 Gebäudezonen Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Nr. Zone Fläche [m²] Anteil [%] Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) 1 2 % 3 Art: Deckungsanteil: % 4 % 5 6 Ersatzmaßnahmen 7 7 Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die weitere Zonen in Anlage Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG erfüllt. Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in Verschärfter Anforderungswert vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, Primärenergiebedarf: kWh/(m²·a) die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um % wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Verschärfter Anforderungswert Primärenergiebedarf: beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. kWh/(m²·a) 1 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 freiwillige siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 4 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV 5 nur Hilfsenergiebedarf Angabe 6 nur bei Neubau 7 nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² BE-2017-001494176 Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 3 Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 92 kWh/(m²·a) 0 20 40 60 80 100 120 140 ≥170 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser ³ Warmwasser enthalten Endenergieverbrauch Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 37 kWh/(m²·a) 0 10 20 30 40 50 60 70 ≥80 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Strom ³ Der Wert enthält den Stromverbrauch für Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges Verbrauchserfassung Zeitraum Primär- Energieverbrauch Anteil Energieverbrauch 4 Anteil Heizung Klima- Energieträger energie- Wärme Warmwasser [kWh] faktor Strom von bis faktor [kWh] [kWh] [kWh] Nah-/Fernwärme aus KWK, erneuerbarer 01.01.2014 31.12.2014 Brennstoff 0,56 2170230 108512 2061718 1,25 Nah-/Fernwärme aus KWK, erneuerbarer 01.01.2015 31.12.2015 Brennstoff 0,56 1774730 88736 1685994 1,16 Nah-/Fernwärme aus KWK, erneuerbarer 01.01.2016 31.12.2016 Brennstoff 0,56 1955140 97757 1857383 1,13 allgemeiner Strommix in 01.01.2014 31.12.2014 kWh 1,8 840089 allgemeiner Strommix in 01.01.2015 31.12.2015 kWh 1,8 870111 Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes 118 kWh/(m²·a) Gebäudenutzung Erläuterungen zum Verfahren Vergleichswerte 3 Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn- Gebäudekategorie/ Flächen- werten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Nutzung anteil Heizung und Warmwasser Strom Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verwaltung, höhere techn. Ausst. 100 % 85 40 Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens 0 0 von den angegebenen Kennwerten ab. 0 0 1 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 veröffentlicht siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem 4 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² BE-2017-001494176 Empfehlungen des Ausstellers (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 4 Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind möglich nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen empfohlen (freiwillige Angaben) geschätzte Bau- oder Maßnahmenbeschreibung in in als Kosten pro Nr. Zusammenhang Einzel- geschätzte eingesparte Anlagenteile einzelnen Schritten mit größerer maß- Amortisa- Kilowatt- Modernisierung nahme tionszeit stunde Endenergie 1 Kellerdecke Dämmung der unteren mittel - Gebäudeabgrenzung 10-12 cm 2 Dach Dämmung der oberen Gebäudeabgrenzung mittel - (Decke bzw. Dach) 15-20 cm 3 Außenwand gg. Außenluft Außenwanddämmung 10-15 cm mittel - 4 Fenster Austausch der Fenster/Türen Uw-Wert 0,7- mittel - 1,7 W/m²K 5 Heizung Erneuerung der Heizungsanlage, mittel - Optimierung der Regelung weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Genauere Angaben zu den Empfehlungen http://www.zukunft-haus.info/ sind erhältlich bei/unter: Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig) 1 2 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Erläuterungen 5 Angabe Gebäudeteil - Seite 1 Endenergiebedarf - Seite 2 Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird im Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. Der Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht. Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Erneuerbare Energien - Seite 1 Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit EEWärmeG) dazu weitere Angaben. eine hohe Energieeffizienz. Energiebedarf - Seite 2 Angaben zum EEWärmeG - Seite 2 Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt Wärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den Anforderungswerte der EnEV. tatsächlichen Energieverbrauch. Endenergieverbrauch - Seite 3 Primärenergiebedarf - Seite 2 Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare einzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV. damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Fall Endenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität des eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach den Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Vorgaben des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten. Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegeben werden. angegebenen Endenergieverbrauch ab. Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob Anforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEV und inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, Anforderungswerts Neubau"). ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen. Wärmeschutz - Seite 2 Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand auch Anforderungen an die energetische Qualität aller dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts. (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Primärenergieverbrauch - Seite 3 Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3 Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16a ermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen. der Seite 2 oder 3. 1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² BE-2017-001494176 Zusatzseite Verbrauchserfassung (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 6 Verbrauchserfassung Zeitraum Primär- Energieverbrauch Anteil Energieverbrauch Energieträger 4 energie- Wärme Warmwasser Anteil Heizung Klima- Strom faktor [kWh] [kWh] [kWh] faktor [kWh] von bis allgemeiner Strommix in 01.01.2016 31.12.2016 kWh 1,8 1075535
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² BE-2017-001494176 Aushang Gültig bis: 18.10.2027 (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") Gebäude Hauptnutzung/ Verwaltung, höhere techn. Ausst. Gebäudekategorie Adresse Stresemannstraße 94, 10963 Berlin Gebäudeteil ganzes Gebäude Baujahr Gebäude 1966 Nettogrundfläche 25113 m² Wesentliche Energieträger für Nah-/Fernwärm92,9% aus KWK erneuerbar Heizung und Warmwasser Erneuerbare Energien Art: Fernwärme Verwendung: Heizung; Warmwasser Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme 92 kWh/(m²·a) 0 20 40 60 80 100 120 140 ≥170 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie Warmwasser enthalten für Heizung und Warmwasser Endenergieverbrauch Strom 37 kWh/(m²·a) 0 10 20 30 40 50 60 70 ≥80 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie Der Wert enthält den Stromverbrauch für für Strom Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes 118 kWh/(m²·a) Aussteller Dipl.-Bauingenieur (FH) Architektur; BImA Sebastian Georg Reichert Drosselbergstraße 2 19.10.2017 99097 Erfurt Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 1 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen.