Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundespolizei
10243 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Daniel Rick
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Daniel Rick
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin [#202760]
Datum
2. November 2020 23:37
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundespolizei 10243 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Daniel Rick Anfragenr: 202760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202760/ Postanschrift Daniel Rick << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Rick
Daniel Rick
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolize…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Daniel Rick
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin [#202760]
Datum
2. Mai 2021 12:23
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin“ vom 02.11.2020 (#202760) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Rick Anfragenr: 202760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202760/ Postanschrift Daniel Rick << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin [#202760] Sehr geehrter Herr Rick, st…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin [#202760]
Datum
8. Mai 2021 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rick, stellvertretend für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg möchte ich mich zuallererst bei Ihnen für die verspätete Antwort vielmals entschuldigen. Unsere internen Abläufe sind wirklich stark optimierungsbedürftig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die fachliche Antwort von Seiten der Bau- und Wohnungsaufsicht bereits am 9.11. letzten Jahres abgegeben wurde, Sie allerdings anscheinend nie erreicht hat. Hier nun die Antwort auf Ihre Anfrage: "Für das Vorhalten von Energiebedarfsausweisen ist der Vermieter bzw. Gebäudebetreiber zuständig. Sollte es sich um ein landeseigene Gebäude handeln, ist dies das Facility Management. Aufgrund "Bundespolizei" ist zu vermuten, dass die Bundesbauverwaltung (BIMA) der richtige Adressat ist." Mit besten Grüßen

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Daniel Rick
AW: Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin [#202760] Sehr << Anrede >…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Daniel Rick
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei 10243 Berlin [#202760]
Datum
8. Mai 2021 22:18
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Auskunft. Dann melde ich mich entsprechend mal bei der BIMA. Mit freundlichen Grüßen Daniel Rick Anfragenr: 202760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202760/