Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei

Anfrage an: Bezirksamt Altona

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundespolizei

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Bezirksamt Altona Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei [#201113]
Datum
18. Oktober 2020 17:47
An
Bezirksamt Altona
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundespolizei Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201113/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Altona
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bezirksamt Altona gewandt haben…
Von
Bezirksamt Altona
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei [#201113]
Datum
19. Oktober 2020 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bezirksamt Altona gewandt haben. Leider können wir Ihr Anliegen noch nicht zur Bearbeitung weitergeben, da uns ein genaues Objekt mit einer genauen Adresse fehlt. Bitte reichen Sie die Angaben nach, damit wir Ihren Antrag dem zuständigen Fachamt weiterleiten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Adresse des Objektes lautet: Bundespolizeirevier Hamburg-Altona Scheel-Plessen-S…
An Bezirksamt Altona Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei [#201113]
Datum
21. Oktober 2020 08:13
An
Bezirksamt Altona
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Adresse des Objektes lautet: Bundespolizeirevier Hamburg-Altona Scheel-Plessen-Straße 19, 22765 Hamburg Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201113/

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Bezirksamt Altona
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die nachträglich übermittelten Angaben zum Objekt. Wir haben Ihren A…
Von
Bezirksamt Altona
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundespolizei [#201113]
Datum
21. Oktober 2020 12:21
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die nachträglich übermittelten Angaben zum Objekt. Wir haben Ihren Antrag zuständigkeitshalber direkt an das Bundespolizeirevier Hamburg-Altona weitergeleitet. Bis zu einer Antwort von dort bitte ich Sie um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen