Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundeswehrkrankenhaus Ulm Oberer Eselsberg 4089081 Ulm

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Bundeswehrkrankenhaus Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundeswehrkrankenhaus Ulm Oberer Eselsberg 4089081 Ulm [#205135]
Datum
6. Dezember 2020 18:51
An
Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Bundeswehrkrankenhaus Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205135/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhaus…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhauses Ulm
Datum
22. Dezember 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018-104/20 Umweltinformationsgesetz (UIG) Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhauses Ulm Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 06.12.2020. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhauses Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Innerhalb der BImA ist der Stabsbereich Recht für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig. Sie begehren Auskunft auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis der o. g. Liegenschaft. Der BImA liegt für diese Liegenschaft kein Energieausweis vor. Anspruchsgegenstand nach dem UIG sind ausschließlich Informationen der Behörde des Bundes, bei der ein Antrag auf Informationszugang gestellt wird. Das Recht auf Informationszugang dient nicht dazu, die Behörde zur Erhebung von Informationen zu veranlassen, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erhoben hat und deshalb auch nicht Teil der amtlichen Akten sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13, juris-Rdnr. 23 m.w.N.). Die Behörde trifft insofern keine Informationsbeschaffungspflicht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November, 2014 - 7 C 20/12, juris-Rdnr. 37). Ihrem Antrag kann ich daher gegenwärtig aus den o.g. Gründen nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkranken…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhauses Ulm [#205135]
Datum
22. Dezember 2020 22:36
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: VORE.O1018-104/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. In ihr schreiben Sie, dass der Bundesanstalt für Immobilien kein Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Wurde denn tatsächlich kein Energieausweis erstellt, oder existiert einer, der aber einer anderen Behörde vorliegt? Welche Behörde wäre im letzteren Fall zuständig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205135/

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhaus…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhauses Ulm
Datum
6. Januar 2021 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
VORE.O1018-105/20 Umweltinformationsgesetz (UIG) Ihr Antrag vom 06.12.2020 auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Bundeswehrkrankenhauses Ulm Ihre Nachricht vom 22.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 22.12.2020, in der Sie um Informationen bitten, ob für die o.g. Liegenschaft kein Energieausweis erstellt wurde bzw. existiert oder ob dieser einer anderen Behörde vorliegt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass für die angefragte Liegenschaft kein Energieausweis erstellt wurde. Mit freundlichen Grüßen