Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 40545 Düsseldorf

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel
Luegallee 65
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >> [#208111]
Datum
7. Januar 2021 19:46
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >>…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >> [#208111]
Datum
5. Februar 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
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36,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bezogen auf Ihren Antrag vom 07.01.2021, auf Ausstellung eines Energiebedarfsausweises, teilen wir Ihnen mit, dass sich dieser weiterhin beim Vermieter des Objektes Luegallee 63-65, << Adresse entfernt >>, in Bearbeitung befindet. Am 25.01.2021 forderte der Vermieter alle Mieter zur Abgabe energiespezifischer Daten auf, sodass der Energieausweis erstellt werden kann. Wir als Stadtverwaltung sind dieser Aufforderung am gleichen Tage nachgekommen. Nun sind wir von dritten abhängig und erwarten den Energiebedarfsausweis nicht vor Ende der Frist am 09.02.2021. Wir bitten um Verständnis und etwas Geduld. Sobald uns der Energieausweis vorliegt, werden wir Ihnen diesen umgehend zusenden. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >> [#208111]
Datum
5. Februar 2021 11:20
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischenmeldung und freue mich auf den Energieausweis, sobald dieser vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Antwort: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse ent…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >> [#208111]
Datum
17. März 2021 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Anbei der durch den Vermieter bereitgestellte Energieausweis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Düsseldorf-Oberkassel Luegallee 65 << Adresse entfernt >> [#208111]
Datum
18. März 2021 20:48
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Zusendung des Energiebedarfsausweises! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208111/