Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Siegen Markt 257072 Siegen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bürgerbüro Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Henrik Wittenberg
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
Henrik Wittenberg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Siegen Markt 257072 Siegen [#202746]
Datum
2. November 2020 18:53
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bürgerbüro Siegen Markt 2 57072 Siegen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Henrik Wittenberg Anfragenr: 202746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202746/ Postanschrift Henrik Wittenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Henrik Wittenberg
Kommunalverwaltung Siegen
Sehr geehrter Herr Wittenberg, hiermit bestätige ich wunschgemäß den Eingang Ihres nachstehenden Antrags nach UI…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Siegen Markt 257072 Siegen [#202746]
Datum
3. November 2020 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wittenberg, hiermit bestätige ich wunschgemäß den Eingang Ihres nachstehenden Antrags nach UIG NRW in obiger Angelegenheit. Nach Prüfung Ihres Anliegens durch die Stadtverwaltung Siegen erhalten Sie weitere Nachricht. Ungeachtet dessen bitte ich Sie, eventuell beabsichtigte weitere Anfragen nach Energiebedarfsausweisen für städtische Gebäude nach Möglichkeit zusammenzufassen, um den Verwaltungssaufwand zu minimieren. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Siegen
Sehr geehrter Herr Wittenberg, es freut uns natürlich, dass sie als Wilnsdorfer sich für so viele Siegener Liege…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Siegen Markt 257072 Siegen [#202746]
Datum
3. November 2020 10:34
Status
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Sehr geehrter Herr Wittenberg, es freut uns natürlich, dass sie als Wilnsdorfer sich für so viele Siegener Liegenschaften interessieren. Wenn sie weitere Fragen haben, können sie auch direkt zu mir Kontakt aufnehmen bzw. die Ausweise hängen in allen öffentlichen Gebäuden zur Einsicht aus. Mit freundlichen Grüßen