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Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik Gelände BKH91522 Ansbach

Anfrage an: Stadt Ansbach

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Cafe Mosaik
Gelände BKH
91522 Ansbach

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Oktober 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Stadt Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik Gelände BKH91522 Ansbach [#199348]
Datum
4. Oktober 2020 00:11
An
Stadt Ansbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Cafe Mosaik Gelände BKH 91522 Ansbach Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199348/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik …
An Stadt Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik Gelände BKH91522 Ansbach [#199348]
Datum
11. Dezember 2020 07:55
An
Stadt Ansbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik Gelände BKH91522 Ansbach“ vom 04.10.2020 (#199348) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199348/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ansbach
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist Ihre erste E-Mail nicht bei mir angekommen und hängt auch Ihrer Erinnerun…
Von
Stadt Ansbach
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik Gelände BKH91522 Ansbach [#199348]
Datum
16. Dezember 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Logo_Stadt_Ansbach___800_Jahre.jpg
29,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist Ihre erste E-Mail nicht bei mir angekommen und hängt auch Ihrer Erinnerungsmail nicht mehr an. Aufgrund ähnlicher Anfragen sowie des Betreffs Ihrer E-Mail gehe ich jedoch davon aus, dass Sie die Übersendung des Energieausweises des bezeichneten Gebäudes wünschen. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Stadt Ansbach nicht über die gewünschten Informationen verfügt. Der Wärmeschutznachweis von Bauvorhaben wird – selbst im Sonderbau – nicht durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft und ist daher auch nicht vorzulegen. Die Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen liegt in der Verantwortung des Bauherrn, Entwurfsverfassers und Unternehmers. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Bezirksklinikum Ansbach. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Auskunft. Bitte entschuldigen Sie die Fehlleitung der vorherige…
An Stadt Ansbach Details
Von
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafe Mosaik Gelände BKH91522 Ansbach [#199348]
Datum
16. Dezember 2020 09:50
An
Stadt Ansbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Auskunft. Bitte entschuldigen Sie die Fehlleitung der vorherigen Mails. Ich werde mich an die Bezirkskliniken wenden und sehe diese Anfrage als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 199348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199348/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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