Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafeteria am Riveufer Riveufer 406114 Halle (Saale)

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Cafeteria am Riveufer
Riveufer 4
06114 Halle (Saale)

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Arian Feigl-Berger
Antrag nach dem UIG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
Arian Feigl-Berger
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafeteria am Riveufer Riveufer 406114 Halle (Saale) [#200520]
Datum
12. Oktober 2020 12:43
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Cafeteria am Riveufer Riveufer 4 06114 Halle (Saale) Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 1 Abs. 3 UIG LSA und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arian Feigl-Berger Anfragenr: 200520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200520/ Postanschrift Arian Feigl-Berger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arian Feigl-Berger

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Stadt Halle (Saale)
Ihre Anfrage vom 12.10.2020 - Energieausweis/Energiepass Grundstück: Cafeteria am Riveufer, Riveufer Sehr geehr…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Cafeteria am Riveufer Riveufer 406114 Halle (Saale) [#200520]
Datum
13. Oktober 2020 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 12.10.2020 - Energieausweis/Energiepass Grundstück: Cafeteria am Riveufer, Riveufer Sehr geehrter Herr Feigl-Berger, auf Ihre Anfragen muss ich Ihnen mitteilen, dass der Stadt Halle (Saale) keine Energieausweise von Privathäusern vorliegen. Ein Energiepass kann deshalb nur beim Eigentümer/Vermieter eines Gebäude angefordert werden. Das Vorhandensein von Energiepässen wird von behördlicher Seite auch nicht kontrolliert. Der Energiepass hat lediglich einen informellen Charakter (ähnlich wie die Energieverbrauchsskalen bei Kühlschränken und Waschmaschinen) und soll dazu dienen, Hauseigentümer dazu animieren, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Dem potentiellen Mieter soll durch den Energiepass die Möglichkeit gegeben werden, auch anhand der zu erwartenden Energiekosten sich für oder gegen eine Wohnung entscheiden zu können. Mit freundlichen Grüßen