Energiebedarfsausweis für Gebäude: die gelbe Villa

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
die gelbe Villa

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Mario Burkhardt
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: die gelbe Villa [#199694]
Datum
7. Oktober 2020 10:41
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für die gelbe Villa Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Mario Burkhardt Anfragenr: 199694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199694/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
IFG Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Burkhardt, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
IFG Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinbaren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
IFG Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Burkhardt, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
IFG Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinbaren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
AW: IFG Energiebedarfsausweise [#199694] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die rasche Antwort,…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: IFG Energiebedarfsausweise [#199694]
Datum
8. Oktober 2020 13:40
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die rasche Antwort, gerne können wir vereinbaren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Gehe ich recht in der Annahme, dass sie mit ihrer Antwort einen Verstoss gegebn EnEV 2014 §16 Abs. 2 eingeräumt haben? Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 199694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199694/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Mario Burkhardt
AW: IFG Energiebedarfsausweise [#199694] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energi…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: IFG Energiebedarfsausweise [#199694]
Datum
10. März 2021 13:14
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: die gelbe Villa“ vom 07.10.2020 (#199694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 199694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199694/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>