Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin Einsteinufer 1710587 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin
Einsteinufer 17
10587 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Matthias Matz
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Berlin International - University of Applied Sciences Details
Von
Matthias Matz
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin Einsteinufer 1710587 Berlin [#199481]
Datum
5. Oktober 2020 14:46
An
Berlin International - University of Applied Sciences
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin Einsteinufer 17 10587 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Matz Anfragenr: 199481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199481/ Postanschrift Matthias Matz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Matz
Matthias Matz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elekt…
An Berlin International - University of Applied Sciences Details
Von
Matthias Matz
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin Einsteinufer 1710587 Berlin [#199481]
Datum
7. November 2020 08:49
An
Berlin International - University of Applied Sciences
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin Einsteinufer 1710587 Berlin“ vom 05.10.2020 (#199481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Matz Anfragenr: 199481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199481/

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Berlin International - University of Applied Sciences
Re: FW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität B…
Von
Berlin International - University of Applied Sciences
Betreff
Re: FW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Elektrotechnische Institute, Neubau (E-N) der Technischen Universität Berlin Einsteinufer 1710587 Berlin [#199481]
Datum
9. November 2020 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Email-Anfrage. Zuständig für Ihre Anfrage ist laut Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die entsprechende Behörde und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin, den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und gegenüber Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind; beziehungsweise laut Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) soweit Zugang zu Informationen bei einer Stelle des Bundes beantragt wird, diese Stelle, im Übrigen die nach Landesrecht zuständige Stelle. Als privater Träger einer Bildungseinrichtung gehören wir zu keiner dieser Stellen und können Ihnen daher keine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen