Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Hanau Am Freiheitsplatz 263450 Hanau

Anfrage an: Finanzamt Hanau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Finanzamt Hanau
Am Freiheitsplatz 2
63450 Hanau

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Markus Viel
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Finanzamt Hanau Details
Von
Markus Viel
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Hanau Am Freiheitsplatz 263450 Hanau [#198594]
Datum
29. September 2020 13:50
An
Finanzamt Hanau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Finanzamt Hanau Am Freiheitsplatz 2 63450 Hanau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Markus Viel Anfragenr: 198594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198594/ Postanschrift Markus Viel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Viel
Finanzamt Hanau
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang…
Von
Finanzamt Hanau
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail
Datum
29. September 2020 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail an das Finanzamt Hanau. Ihre Nachricht wird zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Soweit Ihre E-Mail individuelle steuerliche Angelegenheiten betrifft, wird eine Rückmeldung auf dem Postweg erfolgen. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail auf elektronischem Weg ist in diesen Fällen aus Gründen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses nicht möglich. Geben Sie daher bitte gegenüber der Finanzverwaltung für die Kommunikation auf dem Postweg stets Ihre Adresse an, da ansonsten eine Antwort auf Ihre E-Mail nicht möglich ist. Daneben möchten wir Sie auf die Möglichkeiten der Datenübermittlung über das Webportal "Mein ELSTER" (https://www.elster.de/eportal/start) hinweisen. Dieses ermöglicht eine sichere und kostenfreie Übersendung aller gängigen Steuererklärungen sowie von Einsprüchen und wird laufend erweitert. "Mein ELSTER" dient hierbei auch der Verfahrensbeschleunigung und führt zudem durch formale Vorabprüfung zu weniger Rückfragen durch das Finanzamt. Eine Antwort auf diese E-Mail ist nicht möglich, da die Absenderadresse nur zum Nachrichtenversand eingerichtet ist. Wenden Sie sich bei Bedarf erneut an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzamt Hanau
Sehr geehrter Herr Markus Viel, für das Finanzamt Hanau Am Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau ist kein Energieausweis …
Von
Finanzamt Hanau
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Hanau Am Freiheitsplatz 263450 Hanau [#198594]
Datum
28. Oktober 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Markus Viel, für das Finanzamt Hanau Am Freiheitsplatz 2, 63450 Hanau ist kein Energieausweis erforderlich, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Anfragen Nr: 198594 Mit freundlichen Grüßen