Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 23-2720354 Hamburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 23-27
20354 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 23-2720354 Hamburg [#199364]
Datum
4. Oktober 2020 11:09
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 23-27 20354 Hamburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 199364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199364/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie bitten in Ihrem Antrag vom 04.Oktober 2020 um die Herausgabe des - aktuell gülti…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 23-2720354 Hamburg [#199364]
Datum
5. Oktober 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie bitten in Ihrem Antrag vom 04.Oktober 2020 um die Herausgabe des - aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 23-27 20354 Hamburg Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrte Frau Brückner, wir haben Ihre Anfrage geprüft. Sie bitten um Übersendung des - aktuell gültigen Ene…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 23-2720354 Hamburg [#199364]
Datum
12. Oktober 2020 16:43
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, wir haben Ihre Anfrage geprüft. Sie bitten um Übersendung des - aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für die Finanzbehörde Hamburg, Große Bleichen 23-27, 20354 Hamburg. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass die Finanzbehörde Mieter in diesem Objekt ist. Grundsätzlich besteht auch für gewerbliche Objekte eine Verpflichtung zum Aushang des Energieausweises. Ausgenommen sind hiervon Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Das Objekt "Kaisergalerie" in den Großen Bleichen 23 - 27 steht unter Denkmalschutz. Dessen ungeachtet hat der Eigentümer dieses Objektes einen Energieausweis erstellen lassen, den er uns aufgrund Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Im Anhang übersenden wir Ihnen den gewünschten Energiebedarfsausweis. Für diese Antwort fällt keine Gebühr an. Mit freundlichen Grüßen