Energiebedarfsausweis für Gebäude: Freiwillige Feuerwehr Wörrstadt Pariser Straße 2655286 Wörrstadt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Freiwillige Feuerwehr Wörrstadt
Pariser Straße 26
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Matthias Becher
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
Matthias Becher
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Freiwillige Feuerwehr Wörrstadt Pariser Straße 2655286 Wörrstadt [#204977]
Datum
4. Dezember 2020 16:32
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Freiwillige Feuerwehr Wörrstadt Pariser Straße 26 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Becher Anfragenr: 204977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204977/ Postanschrift Matthias Becher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Becher
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Sehr geehrter Herr Becher, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ihre o.g. Anfrage bei uns eingegangen ist und bearb…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Freiwillige Feuerwehr Wörrstadt Pariser Straße 2655286 Wörrstadt [#204977]
Datum
7. Dezember 2020 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Becher, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ihre o.g. Anfrage bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird. Freundliche Grüße

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Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Ihre Anfragen zur Energieausweisen Sehr geehrter Herr Becher, die Energieausweise für das Hauptgebäude der VG-Ver…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Betreff
Ihre Anfragen zur Energieausweisen
Datum
11. Dezember 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Becher, die Energieausweise für das Hauptgebäude der VG-Verwaltung sowie das Gerätehaus der FFW Wörrstadt befinden sich im Anhang. Diese sind 2018 abgelaufen und wurden bisher nicht erneuert. Zum einen wurde auf die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), mit den darin enthaltenden Änderungen gewartet; dieses Gesetz wurde Anfang August 2020 erlassen und trat zum 01.11.2020 in Kraft. Um hier eine abschließende Rechtssicherheit zu haben betreffend Erstellung, Aufbau etc. von Energieausweisen, wurde mit der Erneuerung der Energieausweise gewartet. Dennoch wurden und werden im Rahmen der Teilnahme an Projekten als auch in der regulären Instandhaltung und Modernisierung Maßnahmen umgesetzt, welche der Energieeffizienz und dem Klimaschutz dienen. Betreffend dem Energieausweis des Gerätehauses der FFW Wörrstadt prüfen wir derzeit, inwieweit wir hier nochmal einen neuen Ausweis ausstellen müssen (vgl. GEG § 80 Absatz 6; größer 250 Quadratmeter mit starkem Publikumsverkehr). Zum anderen werden wir zukünftig für die kommunalen Gebäude im Bestand die Energieausweise selbst erstellen, soweit dies nach GEG § 88 zulässig ist. Die hierfür erforderliche Beschaffung von Grundlagen und Informationen wie u.a. Verbrauch und empfohlener bzw. notwendiger Modernisierungsempfehlungen setzt allerdings intern noch Vorarbeiten voraus. Energieausweis für das Technische Rathaus: Berechnungsnachweis der in der Bauzeit gültigen Energieeinsparverordnung (ENEV) liegt vor, ein Energieausweis jedoch nicht. Aufgrund von immer noch andauernden Rechtsstreitigkeiten mit dem Architekten ist dieser auch leider nicht mehr zu erwarten und wird von uns selbst ausgestellt, sobald wir die o.g. Voraussetzungen geschaffen haben. Energieausweis für das Rathaus der Stadt Wörrstadt: Das Rathaus der Stadt Wörrstadt ist ein eingetragenes Baudenkmal, für welches kein Energieausweis erforderlich ist (vgl. ENEV 2014 §16 Absatz 5 sowie GEG §79 Absatz 4). Bei generellem Interesse über unsere Arbeit in den Bereichen Energiemanagement und -einsparung, Klimaschutz etc. können Sie gerne einen Termin bei uns im Haus vereinbaren (bzw. zur Zeit natürlich gerne auch einen Telefon- bzw. Videotermin), an dem wir Ihnen einen genaueren Einblick geben können. Hierzu können Sie sich direkt an mich wenden. Freundliche Grüße