Energiebedarfsausweis für Gebäude: Friedensschule

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Friedensschule

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Friedensschule [#198053]
Datum
28. September 2020 13:37
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Friedensschule Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198053/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Vogtlandkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den aktuell ausgehängten Energieausweis im o.g. Gebäude. …
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Friedensschule [#198053]
Datum
12. Oktober 2020 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den aktuell ausgehängten Energieausweis im o.g. Gebäude. Die Erneuerung des Ausweises wurde bereits vergangenes Jahr in Auftrag gegeben, leider konnten der Auftrag aufgrund von Krankheit und Corona noch nicht geleistet werden. Sobald der Ausweis erneuert wurde können Sie auch hiervon gerne eine Kopie erhalten. Wir behalten uns vor für weitere Anfragen/Auskünfte Gebühren zu erheben. Die Auskunft zur Friedensschule ist jedoch kostenneutral. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Vogtlandkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in wie am 12.10. angekündigt übersende ich Ihnen anbei der neuen Energieausweis für das…
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Friedensschule [#198053]
Datum
26. Oktober 2020 07:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.png
70,1 KB
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8,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie am 12.10. angekündigt übersende ich Ihnen anbei der neuen Energieausweis für das o.g. Gebäude. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Vogtlandkreis
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus der Stadt Plauen [#201047] Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ih…
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus der Stadt Plauen [#201047]
Datum
30. Oktober 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen geforderte Energieausweis hängt in unserem Rathaus im öffentlich zugänglichen Bereich aus. Sie können dieser zu jeder Zeit kostenneutral abfotografieren. Bitte beachten Sie hierzu die Öffnungszeiten unseres Rathauses und die jeweilig gültigen Coronaregeln, welche auf unserer Homepage hinterlegt sind. Gerne können wir Ihnen auch Energieausweise als *.pdf oder *jpg per eMail zustellen, aber hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 75,- € fällig. Falls Sie Energieausweis als elektronische Variante über uns beziehen möchten, können Sie sich mit Ihrer Rechnungsanschrift gerne an mich wenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen