Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für das
Gesundheitsamt Köln
Neumarkt 15-21
50667 Köln

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln [#244854]
Datum
28. März 2022 16:34
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für das Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheits…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln [#244854]
Datum
30. April 2022 02:29
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln“ vom 28.03.2022 (#244854) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gesundheitsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. März 2022, mit der Sie um Herausgab…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln [#244854]
Datum
4. Mai 2022 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. März 2022, mit der Sie um Herausgabe des Energiebedarfsausweises des Gesundheitsamtes der Stadt Köln, Neumarkt 15-21 in 50667 Köln. Im Anhang übersende ich Ihnen den aktuellen Energieausweis des Gebäudes. Für den Fall, dass noch weitere Fragen auftreten sollten, können Sie sich gerne direkt an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 28.3.22 konnte aufgrund anderer, dringender Vorgänge noch …
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln [#244854]
Datum
9. Mai 2022 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 28.3.22 konnte aufgrund anderer, dringender Vorgänge noch nicht abschließend bearbeitet werden, ich bitte daher um Entschuldigung für die Zeitverzögerung. Ich habe die Anfrage an die zuständige Abteilung weitergeleitet und warte auf die entsprechende Auskunft. Bis dahin bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir auch aufgrund der pandemischen Lage personalmäßig sehr angespannt arbeiten müssen. Mit freundlichen Grüßen