Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Grundschule Niefern
Hebelstraße 20
75223 Niefern-Öschelbronn

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Alex Krasnikov
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Niefern-Öschelbronn Details
Von
Alex Krasnikov
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn [#215079]
Datum
14. März 2021 10:58
An
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alex Krasnikov Anfragenr: 215079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215079/ Postanschrift Alex Krasnikov << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alex Krasnikov
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Sehr geehrter Herr Krasnikov, vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit verfügt die Gemeinde über keinen Energieauswe…
Von
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn [#215079]
Datum
18. März 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


Sehr geehrter Herr Krasnikov, vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit verfügt die Gemeinde über keinen Energieausweis. Im Rahmen des sich im Aufbau befindlichen Energiemanagements sind wir derzeit dabei Verbrauchsdaten zu sammeln und über ein Controllingsystem signifikante Maßnahmen für energetischen Verbesserungen und Sanierungen abzuleiten. Kurz- bis mittelfristig sind wir dabei dieses Gebäude an ein sich im Aufbau befindliches Nahwärmenetz anzuschließen. Ebenfalls wird im Rahmen des derzeit in unserer Kommune laufenden eea-Prozesses die Energiethematik dieses Nichtwohngebäudes betrachtet. Erst wenn diese Prozesse abgeschlossen sind, erachten wir es als sinnvoll die Erstellung eines Energieausweises unter Berücksichtigung von Denkmalschutzaspekten zu erstellen, den wir Ihnen dann gerne zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Alex Krasnikov
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule …
An Gemeinde Niefern-Öschelbronn Details
Von
Alex Krasnikov
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn [#215079]
Datum
18. April 2021 10:40
An
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn“ vom 14.03.2021 (#215079) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alex Krasnikov Anfragenr: 215079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215079/ Postanschrift Alex Krasnikov << Adresse entfernt >>
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Sehr geehrter Herr Krasnikov, wir hatten Ihre Anfrage bereits am 18.03.2021 per Mail an Sie beantwortet. Im Ansch…
Von
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn [#215079]
Datum
19. April 2021 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krasnikov, wir hatten Ihre Anfrage bereits am 18.03.2021 per Mail an Sie beantwortet. Im Anschluss sende ich diese nochmals an Sie. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Sehr geehrter Herr Krasnikov, hier nochmals die Antwort auf Ihre Anfrage, die wir Ihnen bereits am 18.03.2021 übe…
Von
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Niefern Hebelstraße 20 75223 Niefern-Öschelbronn [#215079]
Datum
19. April 2021 09:11
Status
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5,5 KB


Sehr geehrter Herr Krasnikov, hier nochmals die Antwort auf Ihre Anfrage, die wir Ihnen bereits am 18.03.2021 übersandt haben. Mit freundlichen Grüßen