Energiebedarfsausweis für Gebäude: GW3

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
GW3

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Peter Ambos
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Peter Ambos
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: GW3 [#208952]
Datum
17. Januar 2021 19:28
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für GW3 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Peter Ambos Anfragenr: 208952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208952/ Postanschrift Peter Ambos << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Ambos
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrter Herr Ambos, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Mit freun…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Ihre BremUIG-Anfrage "Energiebedarfsausweis für Gebäude: GW3 [#208952]"
Datum
18. Januar 2021 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ambos, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrter Herr Ambos, zu Ihrer Anfrage bezüglich des Energieausweises für das „GW3“ kann ich Ihnen folgend…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: GW3 [#208952]
Datum
26. Januar 2021 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ambos, zu Ihrer Anfrage bezüglich des Energieausweises für das „GW3“ kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Beim „GW3“ handelt es sich nicht um ein universitäres Gebäude, sondern um eine Holzhütte am Mensasee, die in Form eines eigenständigen studentischen Projektes als Freiraum für Studierende und Treffpunkt für Menschen im Frühjahr 2004 errichtet wurde. Die Verantwortlichkeit fällt nicht in den Bereich der Universität sondern der Studierenden. Ich werde Ihre Anfrage deshalb an den AStA der Universität Bremen weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Ambos
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wusste nicht dass es sich bei dem GW3 nur um die Holzhütte am Mensasee h…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
Peter Ambos
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: GW3 [#208952]
Datum
26. Januar 2021 15:10
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wusste nicht dass es sich bei dem GW3 nur um die Holzhütte am Mensasee handelt, ich hatte diese unter dem Namen noch nicht kennengelernt. Daher möchte ich hiermit die Anfrage zurückziehen und Sie bitten, von einer Weiterleitung an den AstA abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Peter Ambos Anfragenr: 208952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208952/ Postanschrift Peter Ambos << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>